Kraeker da bin ich in einem Detail anderer Meinung.
"Bei einem Bagatellschaden müssen man nicht die Polizei bemühen" finde ich falsch.
Der Schaden rechtfertigt nicht das Rufen der Polizei. Jupp, haste Recht.
ABER:Für mich rechtfertigt die Verhütung einer Straftat das Rufen der Polizei, die Verhinderung eines Betruges.
Nicht einmal jeder Zehnte macht bei seiner Versicherung wahrheitsgemäße Angaben. Es wird geschönt, umgedeutet, sogar offen gelogen um einen Vorteil zu erlangen.
Für mich ist die Polizei notwendig um den Unfall aufzunehmen und so zumindest eine unparteiische Unfallaufnahme sicherzustellen. Die Polizei hat hier nicht die Aufgabe zu richten, sondern Daten zu sammeln und zu sichern, damit ein Richter(oder die Versicherungen) auf Grundlage von Tatsachen ein Urteil fällen können.
Recht haben heißt nunmal nicht Recht bekommen.
Ich kann es mit meinem eigenen Rechtsverständnis probemlos vereinbaren für einen meines Erachtens unverschuldeten Bagatellschaden die Polizei zu rufen, habe dies selbst getan und rate Klienten dies auch zu tun.
Liegt die Unfallschuld bei mir rufe ich selbstverständlich auch die Polizei, nur dass rate ich niemandem, dass muss man mit sich selbst ausmachen. ^^