Hallo,
ich hatte im Oktober 08 einen Unfall, aus versicherungstechnischen Gründen habe ich den Wagen abgemeldet, weil die Schuldfrage noch nicht geklärt war und der Wagen zu dem Zeitpunkt nicht verkehrstauglich war.
Leider habe ich erst im Januar das Gutachten und auch die Antwort der Versicherung erhalten. Ich hätte den Wagen noch reparieren können. Sprich: ich hätte den Wagen nicht abgemeldet wenn die Schuldfrage eindeutig gewesen sei und den Wagen wieder fahrtüchtig gemacht.
Das Altfahrzeug war seit 1998 ununterbrochen auf mich angemeldet.
Gibt es eine Chance für mich auf die Abwrackprämie? Gibt eines einen Unterschied zwischen Außerbetriebsetzung und Stilllegung
Das Neufahrzeug habe ich im übrigen schon gekauft.
Da ich mich in Rechtsfragen nicht auskenne würde ich mich freuen evtl. juristische Standpunkte zu erfahren!
Vielen Dank!
Grüße


























