Parken
Darf ein Wohnanhänger auf der öffentlichen Strasse ohne PKW abgestellt werden.
Mir wurde mitgeteit nur für maximum wären das 14 Tage.
Nach einer Woche wird der Wohnwagen dort wieder abgestellt,íst das denn zulässig?
Nachts ohne Beleuchtung und einem Wahrnschild.
HINWEIS
Das mehrmalige Posten der Selben Frage bzw. für Zusatzfragen einen neuen Thread zu eröffnen erhöht die Trefferquote oder Anzahl gegebener Antworten nicht ..
... sie sorgt lediglich für Unübersichtlichkeit.
Das Thema hatten wir doch gerade erst:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/765...
Lo
::Moderator::
JA,
DAS wiederum ist erlaubt.
Rechtlich isses sogar zulässig, nach spätestens 14 Tagen den Wohnanhänger auch nur zu bewegen; dann beginnt die 14-Tagesfrist erneut ... Schwachsinn, aber so steht es nunmal in der StVO
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf auch ohne Begrenzungslicht geparkt werden!
Außerhalb geschlossener Ortschaften muß immer das Begrenzungslicht an sein.
Ein Wohnwagen darf ohne Zugfahrzeug bis zu 14 Tagen innerhalb geschlossener Ortschaften geparkt werden. Allerdings nur dann, wenn der Wohnwagen nicht als Werbeträger genutzt wird. Und er darf nach meiner Meinung nicht auf Stützen abgestellt sein.(aber da bin ich mir nicht ganz sicher).
MfG
rama