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Wohnanhänger Parken auf der Strasse

K
kasimir02
November 18, 2008

Da hat LO recht...

§12(3b) StVO Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

A
anon18454563
November 18, 2008

Darf ein Wohnwagen ohne PKW für mehrere Wochen auf der öfentlichen Strasse geparkt werden?

A
anon58550229
November 18, 2008

NEIN,

das Maximum sind 14 Tage