Da hat LO recht...
§12(3b) StVO Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Da hat LO recht...
§12(3b) StVO Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Darf ein Wohnwagen ohne PKW für mehrere Wochen auf der öfentlichen Strasse geparkt werden?
NEIN,
das Maximum sind 14 Tage