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Wem gehört das auto

H
hgf
November 17, 2008

mein sohn hat meinauto gekauft mit vertrag wem gehört das auto

M
MOAS
November 17, 2008

Na dann wohl Deinem Sohn.

Komische Frage.

M
Mankind
November 17, 2008

... dem, der im Besitz des KFZ-Briefes ist ...!

Gruß
BigM

M
MOAS
November 17, 2008

Stimmt bei der Zulassungsbescheinigung nicht mehr!

B
Blecky
November 17, 2008

In dem Vertrag stehst Du als Verkäufer drin?
Und Dein Sohn als Käufer?
Ihr habt den Vertrag beide unterschrieben?
Der vertraglich festgelegte Kaufpreis wurde an Dich bezahlt?
Dann gehört der Wagen Deinem Sohn!

Blecky

G
Glubschi
November 17, 2008

Kann mich hier nur anschließen!

A
anon58550229
November 17, 2008

... Joo, der Eigentumsnachweis ist seit Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen anderweitig nachzuweisen; z.B. Kaufvertrag, quittierte Kaufpreiszahlung, evtl. i.V. mit Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

M
Mankind
November 17, 2008

Die Rechtsurteile weisen hier auch keine klare Richtung. Es kommt dort zu verschiedenen Entscheidungen.

Daher stimmt es schon neben dem Brief auch einen Kaufvertrag zuhaben um klar das Eigentum an dem KFZ nachzuweisen zu können.

A
anon18010486
November 18, 2008

Verstehe ich das so richtig?
Du wolltest ein Auto kaufen, hast aber aus mir unbekannten Gründen, Deinen Sohn den Kaufvertrag abschließen und unterschreiben lassen!?!?
Wenn das so zutrifft, stellt sich die Frage:

War Deine Adresse auf dem Kaufvertrag oder die Deines Sohnes?

War Deine Adresse auf der Rechnung/ Quittung oder die Adresse Deines Sohnes?

Hat Dein Sohn das Auto bar bezahlt oder Du? Und kann sich der Verkäufer daran erinnern wer bezahlt hat?

Oder wurde der Rechnungsbetrag von Deinem Konto überwiesen oder vom Konto Deines Sohnes?

Läuft ein Darlehensvertrag für das Auto auf Deinen Namen oder auf den Namen Deines Sohnes und von welchem Konto werden die Raten abgebucht?

Kennt vielleicht der Verkäufer den Grund warum nicht Du sondern Dein Sohn das Fahrzeug gekauft hat und kann er das bestätigen? Oder habt Ihr das aus rechtlichen Gründen, so und nicht anders gemacht!?!

Wenn Du diese Fragen versuchst Dir selber zu beantworten, kannst Du auch beantworten wem rechtlich das Fahrzeug gehört!

MfG
rama

B
Blecky
November 18, 2008

Oh man, klaro!

Ich ging davon aus das der Sohn das Auto VOM Vater gekauft hat, aber er kann es ja auch FÜR den Vater gekauft haben.

In diesem Falle ist natürlich das relevant was rama geschrieben hat!

Das Hauptindiz ist dabei noch immer der Kaufvertrag!
Wer da drin steht, dem gehört prinzipiell das Fahrzeug!

Ist kein Vertrag vorhanden greift man als Indiz noch immer gerne auf den KFZ.Brief zurück!

Blecky

P
PepeJones
November 18, 2008

ein paar detailinfos wären hilfreich.

wer hat den kaufvertrag unterschrieben, wer hat (in welchem namen) bezahlt?

hat dein sohn den KV unterschrieben und den wagen selbst bezahlt, ist zweifelsfrei er der eigentümer.

hat dein sohn unterschrieben und hast du im namen deines sohnes bezahlt (denn nur so gehts, da du selbst mit dem verkäufer ja keinen vertrag geschlossen hast), ist dein sohn trotzdem eigentümer