Ignorieren, zu 90% ist dies das derzeitig übliche Spiel, um Geld zu machen. Das mit der Drohung einer Betrugsanzeige ist ein typisches Kriterium dafür.
In den anderen 10% der Fälle, wo der Käufer einen tatsächlichen Defekt hat, hat der Käufer aufgrund seines hier vorhandenen Verhaltens keine Chance auf Erstattung - selbst wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde.
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So grundsätzlich sollte man bei derartigen Dingen einfach um die Übersendung der Reparaturrechnung um eine sachverständliche und juristische Prüfung der Ansprüche, wie auch die Überprüfung auf einen versuchten Betrug, zu ermöglichen.
Ebenso um die kurzfristige Bereitstellung des Fahrzeugs bitten, bei der unmittelbar nach Erhalt der Reparaturrechnung eine umfassende gutachterliche Inaugenscheinnahme der ausgeführten Reparatur durchgeführt werden wird.
Gleichzeitig ankündigen, dass bei unberechtigt entstehende Kosten selbstverständlich der Verursacher dafür in Haftung genommen wird.
Alles schriftlich per Einwurf-Einschreiben an den Käufer.