Einerseits sagst/schreibst Du, dass es für Dich schon relevant ist, ob man sich ein Verwarn- bzw. geringes Bußgeld oder ein Fahrverbot ein fängt,
andererseits handelst Du aber genau so, als wenn dies für Dich überhaupt keine Rolle spielt:
Du fährst ganz bewusst und vorsätzlich genau so, dass bereits die geringste Unachtsamkeit, Ablenkung, oder schon dumme Situation vollkommen aus reicht, dass Dir ein Fahrverbot aufgedrückt wird.
Einerseits weiß man, dass Limits primär nur dort existieren, wo es mit der eigenverantwortlichen Handlungsweise hapert, weil die Situation eben nicht als u.U. heikel erkennbar ist, Stichwort Verkehrssicherungspflicht,
andererseits ist aber dann dieser Zustand der "Unerkennbarkeit" genau das Argument für ein angeblich unberechtigtes Vorhandensein eines Limits.
Es wird abgeleitet, dass das Limit nur wegen dem Blitzer dort steht, denn nichts anders ist erkennbar.
Einerseits kennt man sehr genau heikle Situationen, und weiß, dass dies eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung erfordern, Kennt auch jeder, ist die vorgeschriebene situativ angepasste Geschwindigkeit,
anderseits würde man aber nicht mal mit dem Gaspedal zucken, wenn diese heiklen Situationen offen erkennbar sind, mit der Begründung, dass dort kein ausgeschildertes Limit existiert.
Denn wäre die Situation tatsächlich brisant, dann wäre dort ja ein Limit.
Einerseits weiß man (spätestens durch diesen Thread), dass schon die Anordnung eines Limits vorab und objektiv nachvollziehbar begründet sein muss,
anderseits beharrt man stur auf seiner Behauptung, dass das Limit unbegründet wäre und lässt sich nicht den zugehörigen Verwaltungsvorgang zu diesem Limit bei der anordnenden Behörde vorzeigen.
Hier stehen immerhin ein paar Straftaten mit Amtsanmaßung (falsche Behörde angeordnet) oder auch Amtsmissbrauch (bewusst völlig überzogenes Limit angeordnet) im Raum und man könnte ggf. die Folgen aus einer unrechtmäßigen Anordnung über die Amtshaftung mit einer dann berechtigten Schadensersatzforderung abmildern.
Nicht die Strafe selbst, die ist kein Schaden im Sinne des Schadensersatzrechts, aber zB. kollaterale Folgen wie ein Arbeitsplatzverlust. Wird natürlich nichts, wenn man bereits schon vorher vorsätzlich (bewusst) zu schnell war und damit den Arbeitsplatzverlust durch ein Fahrverbot billigend in Kauf genommen hat.
Und wo steht, dass Du nicht die Begründung einer Aufstellung nachfragen darfst?
Das sind öffentliche Anordnungen und die sind grundsätzlich immer öffentlich einsehbar.
Bei Baustellen ist das auch noch ganz einfach, denn es entfällt die manchmal etwas aufwändige Suche nach dem zuständigen Baulastträger:
Auf dem Bauschild stehen drei Ansprechpartner: Bauherr, Bausausführender (Bauleitung) und Planer. Alle drei wissen nicht nur, wer die örtlich zuständige Verkehrsbehörde ist, sondern können auch vom Anordnungsschreiben direkt ablesen, welche Abteilung und welcher Sachbearbeiter die Anordnung ausgeführt hat.
Entweder dann direkt dort anrufen und Termin zur Vorlage geben lassen; oder beim Bauleiter direkt auf der Baustelle vorbeischauen, denn der hat das Anordnungsschreiben in seinen Unterlagen vor Ort zu liegen.
(Immerhin stellt diese Anordnung einen Mehraufwand dar, der per Nachtragsrechnung dem Auftraggeber berechnet wird. Das Anordnungsschreiben ist bares Geld für das bauausführende Unternehmen)