Gebrauchtwagen-Verkauf nach Österreich.. Gewährleistung ???
Guten Tag, ich bin ein Gebrauchtwagen-Händler und habe ein Gebrauchtwagen an einem Kunden nach Österreich verkauft drei Monaten später bekomme ich einen Schreiben von einem Anwalt aus Österreich, den dieser Käufer eingeschaltet hatte. Im Schreiben steht, dass der Käufer einen Querlenker und den Dieselpartikelfilter gewechselt hatte und mir die Rechnung schickte und meinte ich soll die Rechnung begleichen.
Dazu hab ich folgende Fragen wenn ich das Auto an den Export verkaufe hat dann der Verkäufer trozdem einen Recht auf Gewährleistung (Obwohl es im KFz-Kaufvertrag stand dass ich die Gewährleistung ausschließe und der Käufer dies unterschrieben hatte) ???
Zudem möchte ich auch genauer wissen, bezieht sich die gesetzliche Gewährleistung (jetzt generell wenn um einen Verkauf innerhalb Deutschlands geht) auf irgendein Mangel welches innerhalb dieser 6 Monate an dem Gebrauchtwagen auftaucht oder nur an Mängeln an dem Motor und Getriebe ??
Danke im Vorraus


























