Das wird "nur" ein Prüfer sein, kein Sachverständiger, der die Abnahme nach §21 machen darf. Wichtig erscheint mir (und ist mir aus eigener Erfahrung, z.B. Eigenbau einer AHK an einem Exoten, in Erinnerung), vorher das Gespräch mit dem abnehmenden Sachverständigen zu suchen, das öffnet Türen, die sonst gern zugeschlagen werden: "Dann wollen wir mal sehen, wie wir das gemeinsam gebacken kriegen" ist besser als "mit was für einem Umbau kommen Sie denn da?".