Wir reden über einen 14 Jahre alten Wagen, da gibt es natürlich Verschleiß.
Die HU § 29 STVZO (der TÜV-Bericht) besagt nur, dass das Fahrzeug zur Zeit der Prüfung in Ordnung oder nicht in Ordnung ist.
Beispiel: Die Bremsbeläge sind am Prüfungstag fast abgenutzt aber noch im Rahmen des Erlaubten, dann gibt es hierfür die Plakette.
Es ist egal, ob die Beläge in einem Monat völlig runter sind, ausschlagebend ist der momentane Zustand zum Prüfungszeitpunkt.
Feuchtigkeit im Innenraum ist kein Kriterium für die HU.
Dass Du dich beim Anlasserwechsel beteiligt hast, könnte Teil der Garantiebedingungen sein, wie gesagt: 14 Jahre.
Vielleicht sind die anderen Mängel auch nur altersbedingt oder Verschleiß.
Das Zurückhalten der Kreditrate ohne Beweise war nicht ganz so gut. Das war ein Schuss, der auch nach hinten losgehen kann.