Eigentlich hat der Händler recht - eigentlich.
Mit dem "roten Kennzeichen" ist das zwar nicht so richtig, korrekt wäre es das Kurzzeitkennzeichen. Aber umgangssprachlich wird sich das vermutlich noch in 20 Jahren als "rote Kennzeichen" halten, da gibt es deutlich schwerwiegendere "Fehler" in der allgemeinen Sprache.
Die "ASU" gibt es seit 20 Jahren nicht mehr und das bekannte "Widerrufsgesetz" mit den 14 Tagen bei Onlinekäufen oder ein "EU-Gewährleistungsrecht" hat beides nie existiert, aber wie viele kennen und benutzen es heute noch oder benutzen es überhaupt.
Dass eine Identifikation in Deutschland der TÜV macht, ist genau so ein Quatsch. Das machen die Zulassungsstellen, jede und ausschließlich die und niemand anderes.
Unter der Bezeichnung "TÜV" existieren in Deutschland drei höchst eigenständige, in direkter Konkurrenz stehende Unternehmen.
Und technische Prüfungen und Abnahmen machen noch viel mehr Unternehmen, als nur der "TÜV".
Nur so als Ausflug wegen der Goldwaage Aussagen 😉
JEDES Fahrzeug muss bei JEDER Zulassung (Neu- oder Erstzulassung und Ummeldung) IMMER bei der Zulassungsstelle zwecks Identifikation vorgeführt werden:
§6 Abs.8 FZV
"Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren."
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__6.html
Somit hat der Händler schon absolut recht:
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden und dafür sind Kurzzeitkennzeichen ("rote Nummer") notwendig.
ABER:
Die Zulassungsstellen können auf die Vorführung verzichten, was sie auch üblicherweise bei Neuwagen, speziell aus der EU machen. Bei einem "deutschen" Fahrzeug, also über einen deutschen Vertragshändler steht der Vertragshändler oder deutscher "General"-Importeur in der Haftung; bei einem "Grau"-Import aus der EU gibt es eine Zollbescheinigung mit der überprüften ID.
Daher ist es schon üblich, dass bei einem Grau-Import vorab die notwendigen Fahrzeugpapiere zwecks Zulassung dem Käufer zugesandt werden und der Käufer dann mit den Kennzeichen unter dem Arm das Fahrzeug abholt.
Schwer einzuschätzen, Recht hat der Händler schon, ist aber unüblich. Hat er keine Ahnung / Erfahrung auf dem Gebiet; oder hat schlechte Erfahrungen gemacht, dass er Fahrzeugpapiere verschickt, aber dann nie wieder gesehen hat, ... das kann alles berechtigte und auch völlig seriöse Gründe haben, dass hier vom "üblichen" abgewichen wird und hart nach Strich Gesetz abgewickelt wird.
Da sollte man mit ihm mal ganz offen reden.