Auf wen sinnvoll PKW von 17 jähriger Tochter zulassen?
Hallo,
unsere Tochter (7.2.92 geb.)z.Zt.11.Klasse macht ab Sommer Führerschein. Meine Frau 24.2.66 ist Halter und VN von VW Golf unseres Sohnes-Student, geb.4.1.89. Ich Ehemann 9.12.63 bin Halter und VN BMW 535d.
Auf wen sollte gebrauchter VW für unsere Tochter demnächst zugelassen werden? Könnten auch meine Eltern mit einbezogen werden?
Mein Vater 6.9.34 ist Halter und VN für sein Fzg.
Meine Mutter hat kein PKW auf sich zugelassen, fährt aber schon seit Ewigkeiten.?
Bitte um Beratung.
Danke.
Freundlichst Frank Mißbach
Ich würde auch zu Deiner Mutter als Halterin des "Enkelwagens" tendieren. Manche Versicherer gewähren bei Ehegatten, die bisher nur EIN versichertes Fahrzeug hatten, einen höheren "Einstiegs"-SF-Rabatt, wenn vom Versicherungsnehmer (Deinem Vater) bestätigt wird, dass seine Ehegattin (Deine Mutter ) das -salopp formuliert - "eheliche Fahrzeug" ebenfalls ständig gefahren ist; also ihren eigenen Anteil am "erfahrenen SF-Rabatt" geleistet hat.
Aber Vorsicht: Es KANN dann allerdings sein, dass im Schadenfall EINES der versicherten Fahrzeuge BEIDE hochgestuft werden.
Das sollte man sich tunlichst durchrechnen lassen.
Auf der sicheren Seite ist man da schon eher mit der "Führerscheinregelung": In dem Fall wird einfach das Fahrzeug der Tochter als Zweitfahrzeug auf einen bisherigen Versicherungsnehmer - der mindestens 3 Jahre den Führerschein hat - zugelassen; meist steigt man dann mit SF1 in den Vertrag ein.
Soooo, genug verwirrt ... die Details sollte mit dem VersicherungsHeimer Deines Vertrauens besprochen werden
Jetzt ist da natürlich noch die Frage, ob deine Tochter (7.2.92) blonde oder braune Haare hat. Und ob der Sohn (4.1.89) sein Studium mit 1,2 abgeschlossen hat?
Desweiteren brennt Hier die Frage nach dem geb. deiner Mutter, der uns hier ja völlig unterschlagen wurde.
Ohne diese weiteren Informationen ist keine Sinnvolle beantwortung der Frage möglich.
Spaß bei seite, so wie Lo schon sagte ist die beste Wahl deine Mutter.