Wann habe ich Sonderkündigungsrecht der KFZ-Haftpflichtversicherung
Nach meinem Wohnsitzwechsel hat die Haftpflichtversicherung den Preis verteuert, u. behauptet, ich hätte daraufhin kein Sonderkündigungsrecht. Ist die Behauptung richtig oder falsch ?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Sonderkündigungsrechte haben Sie in folgenden Fällen:
a) Sie legen ihr Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend still. (Sie melden es ab.)
b) Sie verkaufen Ihr Fahrzeug.
c) Die Versicherung erhöht die Prämien.
d) Ihr Fahrzeug wird in eine andere Typklasse eingestuft und dadurch erhöht sich die Prämie.
e) Ihr Fahrzeug wird in eine andere Regionalklasse eingestuft und die Prämie wird dadurch höher. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie durch einen Umzug den Regionalklassenwechsel verursacht haben.
f) Nach einem regulierten Unfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht.
Also klare Antwort:Sie haben in diesem Fall des Wohnortwechsels mit Regionalklassenwechsel KEIN Sonderkündigungsrecht.
Hauptsache, Du hast mal wieder was zum "richtig stellen" gefunden
.. weiterhin gute Genesung
^^
Immer wieder köstlich, Dir mit dem Posten lediglich zweier ASCII-Zeichen ganze Romane aus der Feder zu locken
... und Du behauptest ernsthaft, Deine Gesundheit sei "hervorragend"?!