Kein tüv wann wird es teuer?
Habe seit etwa 2 Monaten kein tüv mehr an mein Transporter aber werde den tüv im Dezember machen das nötige klein geld fehlte aber wollte mal wissen ab wann bekommt man eine strafe wenn man ohne Tüv fährt habe gehört die ersten 2 Monate kostet es nix ab 3 Monate 15 Euro oder so stimmt das ??
bei einer kontrolle kannst du auch folgendes haben:
mängelkarte, eine woche zeit für neue hauptuntersuchung, und bei nichterfüllig wird dein fahrzeug zur fahndung und zwangsstillegung ausgeschrieben.
sprich trifft man dich irgendwo an, ist jede weiterfahrt beendet, das fahrzeug wird entstempelt und darf nicht mehr im öffentlichen verkehrsraum bewegt werden und muss auch aus dem öffentlichen verkehrsraum auf deine kosten verschwinden. oder einfacher gesagt: dir werden die plaketten abgekratzt und du darfst dich um einen abschleppunternehmen kümmern.
Bei einem Unfall wird es ab dem ersten Tag ohne TÜV teuer.
Hier kann der Preis nach oben offen sein.
Wenn man an Kleinem spart, wird man an Großem arm. So lange nichts passiert, ist alles halb so schlimm, aber wenn es knallt, dann wird man die finanzielle Wunden vielleicht sein ganzes Leben nicht heilen können. Mir währe das Risiko viel zu groß.
Bevor hier noch mehr Quatsch kommt:
Die bereits selbst herausgefundenen Strafen ist zwar das, was im Bußgeldkatalog im Bereich der "Kosten" aufgeführt ist, aber das kommt hier nicht zur Anwendung.
Vor den Preisen kommt im Bußgeldkatalog der Bereich mit den Paragraphen, die man sich auch mal durchlesen sollte.
Da findet sich zB., dass diese Preise, auch Regelsätze genannt, nur dann gelten, wenn eine übliche und fahrlässige Tatbegehung vorliegt.
Fahrlässig = versehentlich ist in dieser Situation nichts mehr, sondern nur reiner Vorsatz und damit gelten weder die in den Regelstrafen genannten Preise noch Fristen.
Somit tritt die Strafbarkeit ab dem ersten Tag der Überziehung ein und die Strafhöhe muss "angemessen" sein, üblicherweise eine Verdoppelung.
Kommt nun auch noch ein wenig auf das Auftreten gegenüber der kontrollierenden Polizei an, wenn man da den Oberlehrer spielt und sie mal genau über Fristen aufklärt, kann auch 50 Euro und einen Punkt dafür kassieren, schon am ersten Tag der Überziehung und man wäre nicht einmal der Erste, der das bekommt.
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Ansonsten, wie schon erwähnt, gibt es nicht nur eine Strafe, sondern praktisch immer einen sogenannten Mängelschein und dann wird es ärgerlich.
Man hat eine Frist von üblicherweise 7 Tage, den Mangel zu beseitigen. Hier eine abgelaufene HU und damit 7 Tage für den Nachweis eine bestandenen HU.
Dieses ebenso bekannte "ich habe ja einen Monat vom ersten Besuch bis zur Mängelbeseitigung" stimmt auch so nicht.
Dieser eine Monat hat keine Wirkung für Polizei oder Bußgeldsstelle, es handelt sich ausschließlich um die "private Abmachung" des TÜV, Dekra, ... für einen Zeitraum, in dem eine reduzierte Nachprüfgebühr verlangt wird und nicht wieder eine vollständige, "große" Prüfungsgebühr.
Dieser Monat bedeutet keine Fristverlängerung bei Polizei oder Zulassungsstelle im Rahmen eines Mängelscheins.
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Verstreicht diese Frist auf dem Mängelschein ohne Nachweis einer bestandenen HU oder ohne Abmeldung des Fahrzeugs, beginnt automatisch das Verfahren zur Zwangsstillegung des Fahrzeugs.
Bis es dazu dann tatsächlich kommt, vergehen aufgrund von Verwaltungswegen zwar immer rund 6-8 Wochen, aber es entstehen ab dem ersten Tag Bearbeitungskosten, die in Rechnung gestellt werden können.
Das können bis zu 180 Euro sein, zuzüglich dann Kosten für den Außendienst der Polizei oder Ordnungsamt zur Stilllegung des Fahrzeugs (abkratzen der Stempel), wenn die ausrücken müssen.
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Mit der Versicherung gibt es wegen einer abgelaufenen HU keine besonderen Probleme. Ein Fahrzeug wird nicht mit dem Stichtag auf der Plakette verkehrsunsicher.
Was aber nicht bedeutet, dass es Ärger mit der Versicherung geben wird, wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher ist - unabhängig ob vor oder erst nach dem Stichtag auf der Plakette.
Da hier erhebliche Mängel vorhanden sind und diese auch bekannt sind, dass es erhebliche Mängel sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Versicherung bei einem verursachten Unfall, der auf diesen Mangel zurückzuführen ist (zB. defekte Bremsen und Auffahrunfall) eine Regressmöglichkeit.
Die Haftpflicht-Versicherung kann bis zu 5.000 Euro eines gezahlten Schadensersatzes zurückverlangen. Eine eventuell vorhandene Vollkaskoversicherung ist dann auch aus der Leistungspflicht, wenn ein derartiger Mangel in direktem Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Noch nicht erwähnt wurde, daß auf diese Weise die "Lebensdauer" des Autos nicht verlängert wird. Die Frist bis zur nächsten HU ist um die "versäumte" Zeit kürzer, bei Dir also um gut 3 Monate.
Kommt darauf an, wo man die HU machen lässt.
Die Rückdatierung ist "umstritten". Im Saarland wurde noch nie rückdatiert.
Im August gab es ein Schreiben des Bundesverkehrs-Ministeriums, dass die Rückdatierung wegen "wahrscheinlicher" Rechtswidrigkeit nicht mehr verpflichtend angewendet werden muss und daraufhin wurde in Hessen die Rückdatierung auch nicht mehr durchgeführt, andere Bundesländer wollten sukzessive folgen.
Mittlerweile gibt es je nach Bundesland und/oder den dort besuchten Prüforganisationen völlig unterschiedliche Verfahren:
Verzicht auf Rückdatierung bei Zahlung einer doppelten Prüfgebühr
Verzicht auf Rückdatierung durch Zahlung des anteiligen Rückdatierungszeitraum, also bei 3 Monaten Überziehung werden 3/24 der Prüfgebühr fällig
vollständiger Verzicht auf eine Rückdatierung ohne zusätzlich Kosten
Daher verschiedene Prüforganisationen anrufen, wohnt man in Grenznähe zu einem anderen Bundesland, dann auch im Nachbarland verschiedene Prüforganisationen anrufen, wo man auf eine Rückdatierung gegen welche Gebühren oder auch ohne zusätzliche Kosten verzichtet.
Hier gibts wohl Mißverständnisse.
Auch durch eine Gebühr läßt sich die "Lebensdauer" eines Autos nicht dadurch verlängern, daß man den HU-Termin überzieht,es auf ein Bußgeld ankommen läßt und dadurch evtl. statt alle zwei Jahre HU erst nach 2.5 Jahren hingeht. Das verbrauchte halbe Jahr geht auf Kosten der Zeit bis zur nächsten HU.
Das ist doch eine ganz einfache Rechnung, auch wenn Du das für Quatsch hältst: Wenn ein Auto nur unter hohem finanziellem Aufwand die HU überstehen könnte, in etwa 6 Monaten aber ein neues angeschafft werden kann, dann könnte man auf den Gedanken kommen, die HU einfach verstreichen zu lassen, damit also das Leben des Autos zu verlängern. Die HU würde das Leben beenden, denn ohne HU .....
Wenn das tatsächlich so wäre, daß die HU keine Aussage über den Zustand des Fahrzeugs macht, warum raten wir dann beim Kauf eines Fahrzeugs dazu?