Wie schnell ist schnell und wie hoch dürfen die Reparaturkosten bzw. "Wiederherstellungskosten" sein?
Ein vernünftiges Entladen einer Batterie, ohne dass sie schon durch das Entladen selbst einen Schaden nimmt, bzw. eine deutlich verkürzte Lebensdauer eintritt, sollte mindestens fünf Stunden dauern.
Je nach Zustand, Alter und "Abnutzung" einer Batterie kann diese dann nach bereits 3 Tagen im entladenen Zustand irreparabel geschädigt sein.
Wenn es sich hierbei um einen "Scherz" handelt, über den sich ein Dritter ärgern soll, dann sollte man vielleicht nicht ganz vergessen, dass eine hinzugezogenen Werkstatt zur Reparatur nicht kostenlos arbeitet und eher selten vor Ort repariert und damit noch Abschleppkosten dazu kommen.
Nur noch so als Anmerkung, das hier der Hintergrund nicht genannt ist und man auch nicht nachfragen soll:
Geht diese Sache "gegen sich selbst", also zB. als Diebstahlsschutz des eigenen Fahrzeugs, dann sollte man die Batterie in geladenem Zustand ausbauen oder abklemmen.
Geht es dabei "gegen einen Dritten", dann handelt es sich dabei um eine klassische Straftat, da ist nicht mal was mit Auslegungssache oder Betrachtung aus anderer Richtung.
Das ist eine absolut wasserdichte Nötigung gem. §240 StGB, entsteht dann auch noch eine Schädigung dabei, kommt ein "in Tateinheit mit Sachbeschädigung" nach §303 StGB dazu (nicht über den Vorsatz streiten, das ist dann indirekter Vorsatz, "wissentlich in Kauf genommen"), was neben einer erhöhten Vorstrafe dann auch noch eine uneingeschränkte Schadensersatzpflicht mit sich bring.