Wenn eine derartige Kontrolle vom Hersteller vorgeschrieben ist, dann "muss" man sie auch machen.
Wenn nicht, dann nicht und "üblich" ist derartiges nicht mehr.
Dass eine Garantie "verfällt", wenn man durch den Hersteller vorgeschriebene Inspektionen nicht macht, kommt auf viele Details an, so pauschal ist es falsch.
Hierbei darf dann allerdings auch nicht außer acht lassen, dass wenn, dann nicht nur diese Wartung an sich vorgeschrieben ist, sondern auch deren Zeitpunkt sehr präzise eingehalten werden muss.
Der Gesetzgeber ermöglicht bei zeitlichen Fristen ("alle 12 Monate") nur eine Toleranz von +/- zwei Wochen und bei Streckenfristen ("alle 15.000 km") nur eine Toleranz von +/- 200 km.
Alles außerhalb dieser Grenzen ist dann ohnehin nur noch reine Kulanz durch den Hersteller (freiwillig), gesetzliche Pflicht und dann auch gerichtlich durchsetzbare Ansprüche gibt es nur bei Einhaltung dieser Toleranzen.
Wenn genau, dann richtig genau 😉