Findet sich, wo es sich immer findet, in der Anlage zur Übereinstimmungserklärung ("EG-Zulassung").
Auflage beim Magnaflow (und ähnlichen) ist der Nachweis, dass sich das Fahrgeräusch nicht verschlechtert (lauter wird). Sollte das sein, ist nicht nur der Auspuff unzulässig - geforderte Auflagen nicht eingehalten, sondern auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt - §19.2 StVZO.
Nie gewundert, warum ein Auspuff an so ziemlich allen Fahrzeugen zulässig sein soll? Das genau ist der Hintergrund.
Ansonsten könnte man doch völlig ohne Probleme den kompletten Antriebssatz aus einem BMW M5 in den Swift "zulässig" einbauen. Der hat auch eine EG-Betriebserlaubnis.
Eine EG-Betriebserlaubnis, wie auch eine ABE, sind nie gültig, wenn die zugehörigen Auflagen nicht eingehalten werden. Das ist auch der einfache Grund, warum in vielen Gegenden in Deutschland die Dinger sofort aus dem Verkehr gezogen werden:
Kein Geräuschgutachten vorhanden, was die Gültigkeit der EG-Genehmigung nachweist.
Dass hier bei Magnaflow diese EG-Betriebserlaubnis in spanisch verfasst ist, ist dafür unerheblich.
Dass hier bei Magnaflow diese EG-Betriebserlaubnis nicht vollständig mitgeliefert wird, ist dafür unerheblich.
Frage mal bei Magnaflow an, dass Du die vollständigen EG-Zulassungsunterlagen haben möchtest, dann wirst Du seitenlang erfahren, warum MF nicht gesetzlich verpflichtet ist, diese Unterlagen herauszugeben - was tatsächlich stimmt, Dich aber keinen Deut weiter bringt.