Gewährleistungspflicht des Autohändlers
Meine Tochter hat sich am 27.04.2010 einen gebrauchten Opel Corsa, BJ 05/03 gekauft, KM-Stand damals ca. 44.000.
Nun ist wahrscheinlich etwas am Kat defekt (Lambda-Sonde??), die Reparatur soll ca. 300,-- € kosten.
Unterliegt dieser Schaden der Gewährleistungspflicht des Opel-Händlers, da der Kauf ja noch keine sechs Monate zurückliegt?
Meiner Meinung nach handelt es sich um einen Gewährleistungsfall, da es sich bei der Lambdasonde um kein Verschleißteil handelt.
Siehe auch hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=67181&ccheck=1
Schnelles Handeln ist angezeigt !
Der Kauf ist noch keine sechs Monate her und es gilt hier noch die Beweislastumkehr .
Heißt : der Verkäufer muß innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsabschluß nachweisen , daß der Defekt beim Kauf noch nicht vorlag .
Hilfreich bei der Argumentation gegenüber dem Verkäufer ist in solchen Fällen der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt , hier : Opel-Autohaus .
Darin sollte der Defekt so präzis wie möglich beschrieben sein , ebenso die zu erwartenden Kosten .
Mit diesem Schrieb zum Verkäufer rennen und um Regelung bitten .
Schriftform wäre auch hier gut !
Möglicherweise kommt ja auch eine Aufteilung der Kosten in Betracht .
Einfach mal ausprobieren und dann bei Bedarf Rechtsbeistand zuziehen .
Ich denke die Lamdasonde ist sehr wohl ein Verschleißteil.
Aber noch wichtiger:Zum Zeitpunkt des Kaufs,war diese ja sehr offensichtlich noch in Ordnung.Sonst hätte man das ja auch sehr viel früher bemerkt.Sollte zum Verkauf,wie meist üblich,eine neue HU/AU gemacht worden sein,ist auch der Nachweis seitens des Verkäufers erbracht.
Somit ist der Verkäufer da raus.
"Verschleißteil" ist bei der gesetzlichen Gewährleistung völlig unerheblich. Es gibt bei der gesetzlichen Gewährleistung keinen Ausschluss von sogenannten "Verschleißteilen", selbst Bremsbeläge sind nicht ausgeschlossen.
Wer anderer Meinung ist, der kann hier gerne den entsprechenden § nennen.
Ob ein Mangel auch ein gesetzlicher Gewährleistungsmangel ist, sind folgende Kriterien:
bei der Übergabe bereits vorhanden und dort noch nicht erkennbar gewesen.
keine übliche Alterung oder Abnutzung
als "üblich" gilt der Grenzwert von 50% der normalen Lebensdauer bei durchschnittlicher Nutzung.
Erreicht ein Bauteil weniger als 50% seiner normalen Lebensdauer - Strecke oder auch Zeit - dann handelt es sich nicht um "übliche" Abnutzung, sondern ist ein Gewährleistungsmangel.
Hier konkret:
Erreicht DIESER Typ der Lambda-Sonde an DIESEM Motor in DIESEM Fahrzeug im Durchschnitt mehr als 88.000 km vor dem Ausfall, dann liegt jetzt bei nur 44.000 km ein Gewährleistungsmangel vor.
Wobei man sich darüber aber derzeit keine Gedanken machen muss, weil noch - bis zum Ablauf von 6 Monaten ab Übergabe - der Verkäufer in der Beweisführung ist.
Ich würde da auch keinen Rabatz machen mit Gutachten oder Kostenvoranschlägen einer anderen Werkstatt.
Ist dieser Kostenvoranschlag falsch und das dort genannte Bauteil nicht der tatsächliche Defekt, dann hat man sich selbst ein Ei auf den Kragen genagelt und ist für die dann unnötig ausgeführten Arbeiten voll Schadensersatzpflichtig, ggf. auch mit höheren Stundensätzen als im Kostenvoranschlag genannt, ist schließlich eine andere Werkstatt.
Fahrzeug hinbringen und zur Mängelbeseitigung auffordern - alles Weitere ist das Problem des gewerblichen Verkäufers.
Also - zunächst mal vielen Dank für die schnellen Antworten!!!
Die Diagnose hat nun ergeben, dass es wohl nicht die Lambdasonde sondern der Luftmassenmesser ist.
Wenn man sich durch verschiede Foren liest, ist das wohl ein bekanntes Problemn nicht nur bei Opel.
Hinsichtlich Gewährleistung gibt es aber auch zu diesem Teil die unterschiedlichsten Meinungen.
Grundsätzlich bleibt es bestehen, dass der Verkäufer noch in der Beweispflicht ist, dass es sich dabei nicht um einen Gewährleistungsmangel handelt.
Vermutlich wird das aber nicht sonderlich schwer fallen, weil ein Defekt bei einem LMM üblicherweise keine lange "Vorlaufzeit" hat.
Es ist eher nicht möglich, dass ein derartiger Defekt bereits vor über 4 Monaten vorhanden war und sich erst jetzt bemerkbar gemacht hat.
Sollte aber nicht hindern, dort hin zu fahren und mit einem freundlichen "da ist ein Problem, ich habe doch noch Gewährleistung", eine Mängelbeseitigung zu wünschen.
(Noch) muss sich der Verkäufer Gedanken machen, wie er das eventuell umgeht. Es ist auch immer noch nicht sicher, ob es der LMM überhaupt ist, die Möglichkeit ist schon recht groß, aber nicht 100%.
Nicht zu viel den Kopf machen, den sich ohnehin (noch) der Verkäufer machen muss, hin und man wird weiter sehen.
Hallo Linksfahrer,
auch hier nochmals vielen Dank für deine schnelle Antwort; werde gleich mal den Freundlichen aufsuchen und die Reparatur durchführen lassen - muss halt doch gemacht werden.
Ich poste dann, wie sich der Opelhändler verhalten hat.
Vorab aber wünsche ich schon ein schönes und hoffentlich sonniges Wochenende.