NEIN, Vertrag ist Vertrag
Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt nur bei Haustürgeschäften; d.h. wenn der Autohändler aus eigenem Ansinnen bei Dir vorgesprochen hätte, um Dir das Auto zu verkaufen.
Es KANN kulanter Weise zu einer Vertragsstornierung kommen, wenn der Händler zustimmt; meist ist dann aber eine Entschädigung für Gewinnausfall, bereits getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bestellung etc. zu leisten.
Die 10 Wochen Wartezeit sind auch kein Grund zum Rücktritt vom Vertrag; diese Wartezeit ist ja wohl im Kaufvertrag vermerkt, dem Du durch Deine Unterschrift dann Rechtskraft verliehen hast .. und die Wartezeit damit akzeptiert wurde.