Hallo,
folgende Situation:
Abends auf einer Landstraße, bereits dunkel.
ich woltle auf einer landstraße rechts in einen kleinen feldweg einfahren um umzudrehen, als ich aber am fedlweg angelangt war sah ich dass dieser viel zu klein zum umdrehen ist, ich hielt auf der landstraße kurz um das eben erkannt zu haben, zu diesem zeitpunkt sah ich außer mir nirgends scheinwerfer eines anderesn autos, noch vor weder hinter mir. Doch plötzlich als ich aufs gas treten wollte um eben doch in die gleiche richtung weiter zu fahren kam von hinten einer, als ich ihn sah beschkleunigte ich ja sofort wieder nur beim twingo geht das leider nicht so schnell, der hinter mir kam ziemlich schnell näher etwa bis 1-2 autolängen, danach hatte ich ja wieder durchs beschleunigen mehr als 50 km/h drauf und danach fuhr ich mit ca 90 weiter.
ich habe seine scheinwerfer erst so spät gesehen weil er hinter einer kuppel hervorkam, dazu noch aus einer Linkskurve.
ich hielt vllt insgesamt 2-3 sek, da ich ja zu diesem zeitpunkt kein anderes auto hinter mir sah und nicht wusste dass man die anderen autos an dieser stelle erst so spät sieht.
Ich weiß nicht wie stark er bremsen musste, jedenfalls meinte mein Beifahrer dass ich glück habe wenn ich keine anzeige kriege, da sowas leicht als nötigung oder straßenverkehrsgefährdung durch geht (haltendes fahrzeug nicht ausreichend durch warnblinker etc gesichert).
stimmt das, dass das unter straßenverkehrsgefährdung oder nötigung zählt?


























