Ich bin seit 01.09.2008 als Gastronom selbständig. Im Führjahr 2009 - 30.03.2009 - habe ich mein altes Fahrzeug verschrottet (über 14 Jahre alt, über mehrere Jahre auf mich als Privatperson zugelassen) alle notwendigen Papiere die für die Beantragung der Abwrackprämie notwendig sind, liegen vor (Verwertungsnachweis, Außerbetriebsetztung etc.).
Jetzt beabsichtige ich mir kurzfristig ein neues Fahrzeug (Privatnutzung) privat zu kaufen (nicht für das Geschäft). Erhalte ich die Abwrackprämie in Höhe von 2500,00 Euro? Das neue Fahrzeug gehört nach dem Erwerb zu meinem steuerlichen Privatvermögen. Das Fahrzeug wird nicht gewerblich genutzt und keine Vorabzugsteuer bei dem Finanzamt gelten gemacht.
Mit freundlichen Grüßen.
M.Metasch
E-Mailadresse aus Datenschutzgründen entfernt.


























