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Abwrackprämie Fahrzeug vorübergehend stillgelegt

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reinholdschnober
February 05, 2009

Dann ist die Aktion aber vorbei!

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reinholdschnober
February 05, 2009

Ich habe einen 18 Jahre alten Passat, den ich im letzten Jahr vorübergehend stillegen ließ um ihn im Frühjahr wieder zuzulassen. Der Wagen ist seit 2000 auf mich zugelassen. Habe ich durch die Abmeldung die Chance auf die Prämie verpasst?

A
anon18010486
February 05, 2009

Hallo

Wenn du wieder 1 Jahr vollhast also auf dich angemeldet bekommst du auch die Pramie

Gruss HoAcc

A
anon18010486
February 05, 2009

Würd mal behaubten das du da Pech hattest

V
Vwfreak016
February 05, 2009

Servus 18 jahre Alt Benziner! 2.9l Hubraum! na dan scheiß auf die Prämie verkauf ihn an Tunerfreaks da ist der motor sehr Begehert da bekommst du noch was dafür! mfg Vwfreak

V
Vwfreak016
February 05, 2009

Hier steht nichts davon aber den Passat gabs mit dem VR6 Motor in Serie

P
PepeJones
February 05, 2009

hab ich das richtig verstanden: du hast ihn im frühjahr 08 wieder zugelassen? dann wäre er selbst im zweifelsfall (vorübergehende stillegung) im frühjahr 09 wieder 1 jahr auf dich angemeldet und damit "prämienfähig". ansonsten nicht. mind. 1 jahr am stück muss der wagen auf dich zugelassen sein

A
anon58550229
February 05, 2009

Nee, der Wagen ist offenbar JETZT noch stillgelegt: Er hat ihn letztes Jahr, also 2008 vorrübergehend stillgelegt, um ihn DIESES Frühjahr wieder zuzulassen.

In dem Fall ist definitiv "Essig" mit der Prämie: Das Fahrzeug muss UNUNTERBROCHEN die letzen 12 Monate auf den Halter angemeldet gewesen sein, der sich jetzt ein neues bzw. Jahresfahrzueg zulegt UND der neue Wagen auf den selben Fahrzeughalter zugelassen wird; sogar der/die EhepartnerIn gültet nicht.

Das wurde letzte Woche ausführlich in der WDR-Sendung "LieblingAuto" mit Experten diskutiert.

Im Netz sind die Beiträge noch zu finden: http://lieblingauto.wdr.de

C
christian005
February 06, 2009

Da würd ich mal beim Wirtschaftsamt nachfragen.
Schließlich war der Wagen bloß für den Straßenverkehr nicht zugelassen.Und das auch nur vorübergehend.Ähnlich den Saisonkennzeichen(ist auch eine vorübergehende Stilllegung).Als Halter gilts Du nach wie vor.

Ich denke,bei endgültiger Stilllegung bekommst Du die Prämie.

MfG

G
goettinger
February 08, 2009

Brauchst dich nicht ärgern- habe meinen 12J. alten Omega an 13.1. stillgelegt (16 Std. zu früh) so`n Sch....

A
anon61273671
February 05, 2009

Gehen wir einfach mal davon aus, dass es der 2,9liter-Motor ist 🙂

P
PepeJones
February 05, 2009

ok. dann ist wirklich "essig" 😉