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Zulassung eines Gebrauchtwagens

A
anon99199574
June 10, 2009

Ich habe mir im August 2007 ein Auto von einen Privatverkäufer gekauft und möchte es erst jetzt wieder Zulassen.

Meine Frage wäre: reicht es das Fahrzeug ganz normal beim TÜV vorzustellen oder brauche eine komplettabnahme oder sowas ?

A
anon78530862
June 10, 2009

Naja wann ist denn der Tüv abgelaufen?
Schon mehrere Jahre?
Aber normal sollte ne normale HU und AU reichen ruf doch einfach mal die Dekra an!

V
Vwfreak016
June 10, 2009

Servus wenn er noch Tüv hat kannst du ihn normal anmelden.
Wenn er keinen Tüv mehr hat dan mußt du ganz normal vor der Zulassung dehn Tüv/au machen und danach anmelden.
Eine Vollabnahme brauchst du nur wenn er neu Aufgebaut oder Umgebaut wurde! der spaß würde glaub ich so 200€ Kosten:)
mfg Vwfreak

A
anon45725177
June 10, 2009

http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/13-Wiederzulassung+eines+Fahrzeugs/
Da steht alles drin.

A
anon86108153
June 10, 2009

Hallo!
Die früher erforderliche "Vollabnahme"gibts in der Form heute nicht mehr,weil hierbei auch nicht viel mehr geprüft wurde als bei der"normalen"Heute fährst mit dem Auto zum Tüv(Dekra) und der prüfer stellt dann die entsprechenden Unterlagen aus mit denen Du das Auto wiederzulassen kannst.
MfG