Keine Sorge, Du kriegst die Abwrackprämie bei Neu- oder Jahreswagenkauf - Komma, so lange der Fördertopf noch nicht leer ist UND das Fahrzeug die letzten 12 Monate auf den gleichen Halter zugelassen, auf den jetzt auch das Neufahrzeug zugelassen wird 😉
Als ERSTzulassungsdatum gilt der Tag, an dem das Fahrzeug in Deinem Fall per TAGESzulassung erstmals in Verkehr gebracht wurde; und seither sind MINDESTENS 9 Jahre ins Land gegangen.
.. und auch FALLS das Fahrzeug am X-ten März 2000 erstmals zugelassen worden WÄRE, bekämst Du bei Verschrottung nach diesem X-ten März 2009 nach Zulassung Deines Neu- bzw. Jahreswagens diese Prämie.
Den Behördenkram übernehmen oftmals - und gerne - die Neuwagenhändler; pass' aber auf, dass die diese Prämie nicht zum Anlass nehmen, Dir den Rabatt auf den Listenpreis nicht zu gewähren. Trotz Abwrackprämie sind immer noch zusätzlich satte Preisnachlässe drin; die Händler MÜSSEN Verkaufszahlen vorweisen können. 😉