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Zu zweit Abwracken und Prämie teilen?

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lunatic666
May 23, 2009

Kann man die Abwrackprämie teilen?
Einer hat das alte Auto, ein anderer kauft den Neuwagen. Es gibt jetzt eine Mitwrackzentrale.de wo man sich anmelden kann. Was haltet ihr davon?

A
anon32625740
May 23, 2009

Einfach mal durchlesen.

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

Dann ist deine Frage beantwortet.

V
Vwfreak016
May 23, 2009

Nein
Servus das zu abwrackende auto muss mind. 9 jahre alt seien und ein jahr auf dich zugelassen seinen( besteht auch bei Saison-Kennzeichen)
Um die Prämie zu bekommen musser der halter des alten Fahrzeuges der gleiche seien wie beim Neuen! mfg Vwfreak http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html

A
anon58550229
May 23, 2009

Hehe .. da sind heute mal wieder die gaaaanz Ausgeschlafenen im Tiefflug unterwegs.

In dem vorgeschlagenen Fall wären schon alle Kärtchenhändler auf diese "Option" geflogen und hätten die 5 Milliarden Steuergelder in der ersten Woche "verheizt"

P
PepeJones
May 23, 2009

Wie das funktionieren soll, ist mir schon klar. Aber es ist halt 'ne aufwändige und riskante Sache mit jemand FREMDEN sowas zu machen, um hinterher 1250 Euro zu kassieren. Das sollte man sich von beiden Seiten aus gut überlegen...

A
anon78530862
May 23, 2009

derjenige der verschrottet und derjenige der Kauft muss nicht nur den selben Namen sondern sogar die selbe Person sein upps meine der der Zulässt...)

P
PepeJones
May 23, 2009

@ Polotgti:

das läuft so: der A hat ein altfahrzeug, lässt dieses verschrotten und kauft in seinem namen den neu- oder jahreswagen. in wirlichkeit steht hinter dem kauf der B (indem er dem A das geld gibt), der den neuen wagen dann auch behält. die prämie, die der A korrekterweise bekommt, wird unter beiden aufgeteilt. das funktioniert natürlich nur, wenn der A einen absoluten schrottwagen hat, der im grunde nichts mehr wert ist. der A hat dann quasi 1250 für den wagen bekommen, der nichts mehr wert ist. und der B hat 1250 zu seinem neuwagen dazu bekommen, obwohl er kein abwrackfähiges auto hatte.

das kann man machen, ich finds aber wie gesagt riskant solche deals mit völlig fremden durchzuziehen.

L
lunatic666
May 23, 2009

@ Polotgti:
Eben nicht!
Der Altautobesitzer muss seinen Wagen 1 Jahr besessen haben. Auf seinen Namen wird für einen Tag der Neuwagen eines anderen zugelassen. Im Kaufvertrag mit dem Autohändler darf ein anderer Name stehen!

Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/faq/index.html#sm2531467-anker

@Lo:
Bei Kärtchenhändlern funktioniert das nicht, es geht nur mit einem Auto was auch ein Jahr auf den Halter zugelassen war.

@pepe
Also funktioniert das mit der Mitwrackzentrale. Klar muss man aufpassen aber man kann das ja schriftlich regeln. Oder mit Bekannten die Prämie teilen wenn es mit den Autos passt...

L
lunatic666
May 25, 2009

@hosenmatz
Du irrst: Der Neuwagenkäufer im Kaufvertrag darf ein anderer sein, als der Halter auf den das Auto zugelassen wird!
Damit kann der Neuwagenkäufer ohne Risiko agieren. Er hat den Nachteil einer Tageszulassung auf einen zusätzlichen Halter. Vielen Autobesitzern ist das aber vollkommen egal. Es werden ja auch von Händlern Tageszulassungen verkauft.
Der alte Wagen muss natürlich weniger als 1250 Euro wert sein, von diesen gibt es aber reichlich. Jeden Tag läuft bei tausenden KFZ der TÜV ab und macht sie praktisch wertlos. Ausserdem kann man wertvolle Ersatzteile vorher ausbauen. Verschrottet werden muss genau genommen nur ein ca. 20 cm2 grosses Stück Blech wo die Fahrgestellnummer drauf steht.

L
lunatic666
May 25, 2009

@hosenmatz:
Hier nochmal der Link zum BAFA wo das mit dem Kaufvertrag erklärt wird:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/faq/index.html#sm2531467-anker

@all:
Die Mitwrackzentrale findet man hier: http://www.volksabwracken.de