Zulassungsbescheinigung einfach erklärt

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2

Die beiden Papiere Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sorgen auch nach über zehn Jahren seit der Einführung für viele Fragen: Von was tun bei Verlust der Fahrzeugpapiere bis hin zu wo finde ich die PS-Zahl. Wir haben die häufigsten Fragestellungen recherchiert und beantwortet:

  1. Was ist eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2?
  2. Muss ich auf die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 umsteigen?
  3. Wie beantrage ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2?
  4. Was tun bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder 2?
  5. Wo finde ich im neuen Fahrzeugschein Angaben zu PS, Reifen, Kraftstoff, Motor usw.?
  6. Wie trage ich zusätzliche Reifengrößen in die Zulassungsbescheinigung ein?
  7. Kann ich mein Auto trotz Verlust der Zulassungsbescheinigung/Fahrzeugpapiere verkaufen?
  8. Beim Übertragen der Daten aus alten Fahrzeugpapieren ist ein Fehler passiert – was tun?

Was ist eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2?

Seit dem 01. Oktober 2005 ersetzen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 die zuvor ausgestellten Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese EU-weite Vereinheitlichung der Fahrzeugpapiere verspricht besseren Fälschungsschutz und höheren Informationsgehalt. Außerdem können die Fahrzeugdokumente auch ohne Übersetzer innerhalb der EU von Behörden kontrolliert werden. Aus deutscher Sicht ergeben sich zwei Nachteile: Zum einen wird nur noch eine zulässige Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgeführt – so entstehen womöglich Probleme beim Gebrauchtwagenkauf. Zum anderen werden im Teil 2 der Zulassungsbescheinigung aus Datenschutzgründen nur noch der aktuelle sowie der unmittelbar vorausgehende Fahrzeughalter eingetragen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss bei jeder Fahrt mitgenommen werden. Andernfalls kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß §48 (5) FZV belangt werden – das bedeutet ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Nur das originale Dokument ist gültig, eine Kopie ist wertlos. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt den Fahrzeugbrief und muss nach jedem zweiten Halterwechsel komplett erneuert werden. Das Dokument sollte auf keinen Fall im Fahrzeug aufbewahrt werden, da es als Indiz für das Eigentum gilt. Juristisch gesehen ist der in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eingetragene Fahrzeughalter aber nicht zwingend Eigentümer: Bei Leasinggeschäften beispielsweise ist dies die Bank.

Muss ich auf Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 umsteigen?

Die klare Antwort ist nein. Die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) behalten weiterhin ihre Gültigkeit – allerdings nur in Kombination miteinander. Wird eines der Fahrzeugpapiere neu ausgestellt, so muss auch der andere Teil neu beantragt werden. In diesem Zuge werden die alten Fahrzeugpapiere dann durch Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ersetzt. Meist passiert dies, wenn eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden – etwa Leistungssteigerung oder Nachrüstung eines Partikelfilters.

Unser Tipp: Die alten Dokumente nach der Entwertung durch eine Behörde aufheben, denn im Zweifelsfall sind Übertragungsfehler nachvollziehbar.

Wie beantrage ich die Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2)?

Die Fahrzeugdokumente können bei der zuständigen Zulassungsbehörde (in einigen größeren Städten auch bei Bezirksämtern) beantragt werden.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2:

  • Bescheinigung über aktuelle HU und AU (Haupt- und Abgasuntersuchung)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsnachweis für das Fahrzeug
  • Kfz-Kennzeichen
  • Bei der Zulassung durch eine dritte Person: Vollmacht des neuen Fahrzeughalters (Beantragender muss eigenen Lichtbildausweis vorzeigen)

Handelt es sich beim Fahrzeug um einen Re-Import, muss man zusätzliche Dokumente bereithalten: Den Kaufvertrag/die Rechnung im Original sowie die originale Übereinstimmungsbescheinigung (CoC – Certificate of Conformity).

Was tun beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder 2?

Wenn Du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder 2 verloren hast, musst Du den Verlust der Zulassungsbehörde umgehend melden, bei Diebstahl muss die Polizei zusätzlich informiert werden. Erst danach kannst Du den Antrag auf eine neue Zulassungsbescheinigung stellen. Die Gebühren für die verlorenen Fahrzeugpapiere haben wir für Dich aufgelistet unter FAQ: KFZ-Gebühren.

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil 1

für die Neubeantragung von Zulassungsbescheinigung Teil 1 nach Verlust oder Diebstahl:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Eidesstattliche Versicherung und formlose Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige der Polizei
  • Nachweis einer gültigen HU (Hauptuntersuchung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (bzw. Fahrzeugbrief) oder Einverständniserklärung des Eigentümers (z. B. Leasing-Bank)

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil 2

die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren gegangen, so beantragt man einen Ersatz ebenfalls bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Man muss sich dabei auf eine Wartezeit von mindestens drei Wochen einstellen. Folgendes ist zu beachten:

  1. Du solltest sichergehen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wirklich verloren gegangen ist, denn die Gebühren werden nicht zurückerstattet.
  2. Hast Du einen Finanzierungs- oder Leasingvertrag, so sollte das Papier bei der Bank/dem Finanzinstitut hinterlegt worden sein.
  3. Zusätzlich frage den Händler und lasse Dir eine Bestätigung darüber geben, dass die Zulassungsbescheinigung an den Fahrzeug-Besitzer ausgehändigt wurde.

Du konntest die Zulassungsbescheinigung trotzdem nicht finden? Dir stehen nun mindestens zwei Besuche in der Zulassungsstelle bevor und das sind Deine nächsten Schritte:

  1. Erster Besuch: Verlusterklärung an Eides statt abgeben und eine Aufbietung beantragen. Bitte beachte, dass die Verlusterklärung nur die Person abgegeben kann, die das Dokument tatsächlich verloren hat. War es nicht der Halter des Fahrzeugs, so muss er eine Einverständniserklärung abgeben und seinen Personalausweis zur Verfügung stellen. Diese Unterlagen sind für den ersten Besuch wichtig:
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (sofern vorhanden)
    • bei Diebstahl – das Aktenzeichen der Polizei oder die entsprechende Anzeige

Unser Tipp: Ist eine persönliche Abgabe der Verlusterklärung nicht möglich, so kann dies auch bei einem Notar gemacht werden. Eine bevollmächtigte Person kann die Unterlagen dann für Dich einreichen.

  1. Zweiter Besuch: Neue Zulassungsbescheinigung abholen. Man muss dafür folgende Dokumente mitbringen:
    • Benachrichtigung der Zulassungsstelle (kommt per Post)
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (sofern vorhanden).

Die erforderlichen Unterlagen, die Gebühren sowie die Bestimmungen über die persönliche Abgabe der Unterlagen können sich je nach Wohnsitz ändern. Wir empfehlen daher, sich zusätzlich beim jeweiligen Bürgerservice zu informieren. Normalerweise stehen dort alle Anforderungen und Formulare parat.

Wo finde ich im neuen Fahrzeugschein Angaben zu PS, Reifen, Kraftstoff, Motor usw.?

Häufig findet man in den Papieren die benötigten Informationen nicht auf Anhieb. Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 gibt es zwar jeweils die Erläuterungen, wir greifen Dir dennoch unter die Arme und erklären die Nummerierung in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.

Wichtigste Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1

  • Das Datum der Erstzulassung findest Du links oben auf dem mittleren Blatt.
  • HSN/TSN befinden sich gleich neben dem Datum der Erstzulassung. Die ersten vier Zahlen sind die HSN und die darauffolgenden drei – die TSN.
  • Die Fahrgestellnummer (FIN) ist ebenfalls auf dem mittleren Blatt in der dritten Zeile von oben zu finden.
  • Die Angaben zum Hubraum stehen im Punkt 10 ganz rechts (die dreigeteilte Zeile unten vor dem Text).
  • Die kW-Zahl, die Umdrehungen und die Höchstgeschwindigkeit sind auf dem rechten Blatt gleich in der ersten Zeile angegeben. Es sind die letzten drei Zahlen in der bereits genannten Reihenfolge. Die PS-Zahlen werden in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht angegeben. Was bedeutet aber die Stärke in kW? Die Umrechnung von kW zu PS ist simpel: Ein Kilowatt entspricht 1,36 PS. Nehmen wir an, Dein Auto hat 56 PS, also hat es 56/1,36 = 41,19 kW. Wenn du die kW-Angaben in deinen Fahrzeugpapieren umrechnen möchtest, multiplizierst Du die kW-Zahl mit 1,36.
  • Länge, Breite, Höhe und das Gewicht sind auf dem rechten Blatt als nächstes angegeben. Diese Angaben sind in zwei Spalten gegliedert: In der linken Spalte oben steht die Länge und unten die Höhe; in der Rechten oben – die Breite und unten das Gewicht.
  • Die Anhängelast befindet sich auf dem rechten Blatt in den Zeilen O.1 (gebremst) und O2 (ungebremst).
  • Die Zahl der Sitzplätze findest Du rechts neben der Anhängelast.
  • Die Bereifung wird in den Zeilen 15,1 15,2 und 15,3 angegeben – direkt unter der Anhängelast und Anzahl der Sitzplätze.

Wichtigste Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 2

Im oberen Teil der Zulassungsbescheinigung Teil 2 werden folgende Informationen vermerkt:

  • Kfz-Kennzeichen
  • Datum der Erstzulassung
  • Vor- und Nachname (oder der Firmenname) des Fahrzeughalters
  • Anschrift
  • Datum der aktuellen Zulassung

Im unteren Teil der Zulassungsbescheinigung Teil 2 finden sich fahrzeugbezogene Daten wie:

  • Marke
  • Hersteller- und Typschlüsselnummer: In der Zeile 2.1 sind die ersten vier Ziffern die HSN und in der Zeile 2.2 (nebenan) steht die TSN.
  • ABE-Nummer: Die Nummer der allgemeinen Betriebserlaubnis steht in der Zeile K – es ist die dritte von unten (die Freitext-Zeilen nicht mitgezählt).

Bitte beachte, dass bei Import- und Re-Import Fahrzeugen, die Typschlüsselnummern oft durch 00000 ersetzt werden. Die HSN/TSN gibt es nur in Deutschland und manche Motorisierungen werden auf hiesigem Markt grundsätzlich nicht angeboten. Wenn du also ein (Re-)Importauto kaufst, kann es in der den deutschen HSN/TSN-Datenbank manchmal nicht gefunden werden. Deshalb stehen in den Feldern die Nullen. Wurde der Motor von deinem Auto auch in Deutschland angeboten, kann man die HSN/TSN über die Motor- oder Getriebekennbuchstaben (MKB, GKB) herausfinden. Unsere autoplenum-Datenbank „Alle Automarken & Automodelle von A bis Z“ gibt dir einen Überblick über alle in Deutschland angebotenen Fahrzeuge und Motoren. Ist dein Motor in unserer Datenbank – kannst du die HSN/TSN nachtragen lassen.

Wie trage ich zusätzliche Reifengrößen in die Zulassungsbescheinigung ein?

In die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nur eine zugelassene Reifengröße eingetragen. Alle weiteren Reifengrößen werden in dem CoC-Papier, auch bekannt als WG- oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung, vermerkt. Wenn Du also eine andere Reifengröße fährst als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben, ist dies kein Problem, solange diese Größe im CoC-Papier auch steht. Alles, was Du bei einer Verkehrskontrolle benötigst, ist eben dieses Papier. Hast du das CoC-Papier nicht mehr, kannst Du es bei dem Hersteller Deines Autos gegen Gebühr anfordern. Alle anderen Reifengrößen müssen von einem Gutachter zuerst geprüft werden und können dann kostenpflichtig eingetragen werden.

Kann ich mein Auto trotz Verlust der Zulassungsbescheinigung/Fahrzeugpapiere verkaufen?

Das A und O beim Autoverkauf ist die Abmeldung und diese ist nur mit entsprechenden Fahrzeugpapieren möglich. Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 kann das Fahrzeug mit dem jeweils vorhandenen Dokument abgemeldet werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Zulassungsstellen unterschiedlich vorgehen. Nachfragen ist daher auf jeden Fall empfohlen. Sind alle Fahrzeugpapiere verloren gegangen, so muss man Sie neu anfordern. Wie das geht, haben wir oben bereits genau erklärt.

Ganz ohne Papiere solltest Du Dein Auto lieber nicht verkaufen, da vorab keine Abmeldung erfolgen kann und Deine Versicherung für mögliche Unfälle haftet. Fehlt nur eines der Dokumente, kann das Fahrzeug grundsätzlich verkauft werden, sofern beide Parteien damit einverstanden sind und eine ordentliche Übergabe des Autos mit einem Kaufvertrag stattfindet.

Beim Übertragen der Daten aus alten Fahrzeugpapieren ist ein Fehler passiert – was tun?

Wurde in den neuen Papieren ein Fehler entdeckt, der eindeutig der ausstellenden Behörde zuzuschreiben ist. So ist es leider unumgänglich, dieser Behörde einen erneuten Besuch zu erstatten und um Richtigstellung zu bitten. Die Korrektur erfolgt in vielen Fällen umgehend und kostenlos. Gerade beim Wechsel von alten Fahrzeugpapieren auf neue ist es wichtig, die alten Papiere zu behalten und die neuen Dokumente gleich auf diverse Fehler und Vertipper zu prüfen, die insbesondere bei Reifengrößen für Ärger sorgen können.