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http://www.autohaus-huebner.de
Kfz-Handel
Audi, VW

Erfahrungen (1)

1.0 von 5
, 11. Januar 2010
Wir haben im August 2006 in diesem Autohaus einen über das Internet angebotenen, als unfallfrei ausgepriesenen, gebrauchten T5 (3 Jahre jung) gekauft. Schon am Hof bei der Abholung stellte sich heraus, dass einige offensichtliche Mängel- insbesondere auffallend lockere Türgriffe-zwar repariert, aber eben nicht hinreichend gerichtet worden waren. Man versicherte uns, wir könnten dies bei der ersten Inspektion "mitmachen lassen", auf Kosten des Hauses Hübner. Da wir aus Bayern kommen vereinbarten wir, dass wir die Rechnung über die Türgriffreparatur an das Autohaus weiterleiten würden. Bis hin zur ersten Inspektion fielen noch einige weitere Mängel auf, u.a. hier der zeitweise auftretende Ausfall des Bordcomputers, das schlechte, temporär überhaupt nicht mögliche!, Schließen der Beifahrertüre, defekte Armlehnen, etc. Über vorhandene Mängel setzte ich das Autohaus schriftlich in Kenntnis-keine Antwort! Beim KD Termin beim freundlichen VW Händler vor Ort kam das böse Erwachen: hier ließ sich wunderbar in der Reparaturhistorie des VW Konzerns erkennen, dass wir ein UNFALLAUTO erstanden hatten mit einem riesen Schaden auf der kompletten Beifahrerseite. Repariert worden war das Ganze vom Autohaus Hübner, oh wie verwunderlich! Als ich nun dort anrief und meine Entdeckung mitteilte, meinem Ärger Luft machte, erklärte man mir nur kurz, man wisse nichts von einem Unfall und von einer Abmachung mit uns wegen der Türgriffe wisse man auch nichts. E-n-d-e. Kein Schreiben wurde beantwortet, kein Anruf mehr durchgestellt. Nun lief das Ganze über VW Wolfsburg, über Rechtsanwälte, über Gutachten und über das Gericht in Potsdam. Mir wurde von einer sehr frechen Anwältin des Autohauses in jedem Schreiben, ohne auch nur im Ansatz auf Tatsachen einzugehen (der Reparaturbericht des VW Konzerns war mir zufällig als Kopie als Beweismittel in die Hände gefallen), unterstellt, unsachgemäß mit dem Fahrzeug umgegangen zu sein und dadurch den Schaden selbst (2 Jahre vor meinem eigenen Kauf?!) sowie die Mengel verursacht zu haben! Ein unabhängiger, vom Gericht beauftragter Gutachter stellte fest, der Schaden war so stümperhaft repariert, dass der Minderwert des KFZ zusammen mit den durch diese und weitere Reparaturen verursachten Folgeschäden über 5000,00 € beträgt! Tja, und wie es der Zufall nun so will: nun hab ich zwar Recht, die Wandlung des Kaufvertrages steht mir zu, aber das AH ist nun pleite!! ...und Herr H. finanziell fein raus. Mir blieb nur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die ermittelt nun wegen Betruges, was dann in meinem Fall hieße, meine aus einer betrügerischen Handlung resultierende Forderung könnte das Insolvenzverfahren gefährden, auf jeden Fall ist sie außen vor und bleibt somit auch nach der Insolvenz bestehen.
Rückfragen bei Zusatzkosten
Abholtermin eingehalten
Keine kurzfristige Terminvergabe
Kein Kostenvoranschlag
Rechnung nicht erklärt
Kein Ersatzwagen