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Erfahrungen (1)

1.0 von 5
, 16. März 2014
Unfreundlicher Fachbetrieb berechnet doppelt ab. Es gelang dem Fachbetrieb leider nicht die Spur und den Sturz eines Audi Q5 S-Line einzustellen. Auch nach mehrmaligen Nachprüfungen zog der Audi Q5 weiterhin nach rechts. Brinkmann berechnete die letzte Korrektur als neuen Auftrag ab, ohne dies mit mir abzusprechen (1. Auftrag ca. 80,- Euro / 2. Auftrag ca. 150,- Euro). Nach Ansicht des Fachbetriebes handelte sich die letzte Spureinstellung nicht um eine Korrektur oder Gewährleistung, sondern um einen neuen Auftrag und somit auch um eine neue Rechnung. Die Gewährleistung wurde von Brinkmann nicht akzeptiert. Die Audi Vertragswerkstatt konnte das knifflige Problem der Spureinstellung lösen und konnte erklären warum Brinkmann nicht in der Lage war dies zu tun. Brinkmann hatte falsche Parameter benutzt, bspw. statt Sportfahrwerk ein Standartfahrwerk. Darüber hinaus kann der Sturz beim Audi Q5 nicht eingestellt werden. Diese Leistung wurde aber auf der Rechnung abgerechnet. Mit der richtigen Einstellung von Audi fährt der Audi Q5 wieder gerade (Kosten ca. 100,- Euro). Brinkmann wurde mit der Begründung von Audi konfrontiert. Nach unverschämten und beleidigten Aussagen vom Junior Chef, beschuldige er die Audi-Werkstatt als unfähig und mich als unangenehm. Der Junior Chef war nicht professionell genug das Problem mit der doppelten Rechnung zu lösen. Die Aussagen vom Junior Chef waren "Sie bekommen von mir keinen Cent. Wenn ich Ihnen 500 Euro geben würde, würde dies mir nicht wehtun." So eine penetrante, ungesittete und nicht konstruktive Art und Weise war das Gespräch mit dem Junior Chef. Brinkmann hätte wohl alles getan die Spur richtig einzustellen. Leider aber ohne Erfolg. Das Geld von 150 Euro gibt es nicht zurück. Brinkmann wird den Audi Q5 nie wieder sehen. Eine Vertragswerkstatt muss nicht immer teurer sein. Brinkmann ist der Gewährleistung nicht nachgekommen und hat doppelt kassiert. Weiterhin wurden Leistungen abgerechnet die nicht erbracht worden sind, laut Audi. Ich glaube nicht, dass es ein Einzelfall ist und bleibt. Mein Rechtsanwalt habe ich dann eingeschaltet. Das Problem war, dass meine Freundin das Auto abgeholt und die Rechnung von 150 Euro bezahlt hat, aber leider nicht unter Vorbehalt. Mein Rechtsanwalt hat mir geraten solche Rechnungen immer unter Vorbehalt zu bezahlen. Somit hatte ich eine 50% Chance vor dem Gericht. Diese geringe Chance war mir zu wenig. Die Privat-Rechtsschutz deckt solche Fälle nicht ab, sondern nur die Verkehrs-Rechtschutz. Die ich auch im Anschluss für den nächsten Fall gemacht habe. Ich bin um eine Erfahrung reicher geworden und Brinkmann um eine negativ Bewertung. Mein Fazit ist, dass ich die Firma Autoteile Brinkmann nicht weiterempfehle.
Keine kurzfristige Terminvergabe
Kein Kostenvoranschlag
Rechnung abweichend von Kostenvoranschlag
Keine Rückfragen bei Zusatzkosten
Rechnung nicht erklärt
Kein Ersatzwagen
Abholtermin verschoben