Habe mal gehört/gelesen das Zusatzbeleuchtungen,beispielsweise so eher sinnfreie Unterbodenbeleuchtungen,zulässig wären.
Solange diese nur im Stand leuchten.
Liege ich da richtig?
Bewegrund meiner Frage ist,das mein Auto recht hübsch gemacht ist.Und ich mit dem Gedanken spiele die Lufteinlässe in den Schwellern,Schürzen ect. ein wenig optisch hervor zu heben.
Die Meinungen über solche Spielereien mögen sicher verschieden sein.
Aber rein optisch wäre es ne hübsche Spielerei.
Ist sowas nun erlaubt,wenn ich es mit ner Relaisschaltung verkabel.Und die Beleuchtung nur unter bestimmten bedingungen leuchtet und natürlich auch nicht nach vorne oder Hinten?
Also eher Punktuelle LED-Beleuchtung für bestimmte Teile,und nicht all zu hell.
Habe da eine dezente Hervorhebung der Gitter in den Lufteinlässen vor.
Farblich dachte ich an Weiß&Rot,wie es sich beim Auto gehört?


























