Muss ich Unterschrift tätigen bei der Zulassungsstelle für mein Kind?
Hallo!!!
Ich habe einen Sohn der Schwerbehindert (80%)ist und Steuervergünstigung bekommt! Nun Ist das aber so das mein Sohn bei der Ex- frau lebt und ich habe gelesen das man zu so einer Zulassung ( auf ein behindertes kind 8 J. )die Unterschrift beider Elternteile braucht.
Jetzt hat ihr Freund ein Wohnmobil gekauft und unseren Sohn als Halter eintragen lassen, aber ich habe keine Unterschrift geleistet bei der Zulassungsstelle ( Bin mit Erziehungsberechtigter)ist das alles so rechtens? Oder hat meine Ex- Frau gelogen bei der Zulassungstelle oder die Zulassungsstelle hat es vepennt danach zu fragen? Wie ist da die Rechtslage? Und warum ein Wohnmobil ein einfaches auto hätte es doch auch getan oder?
googln sollte helfen(zulassung auf einen minderjährigen.)Dort steht,dass die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten erforderlich ist.
http://www.landkreis-deggendorf.de/index.asp?NAVIID={73C0AB1A-96C4-4CFA-B0ED-49B5141E52A5}
Da das hier ein Autoforum ist, beschränke ich meine Antwort auf die autorelevanten Aspekte. Und es gibt kein Gesetz, das verbietet, ein Wohnmobil auf ein behindertes Kind anzumelden.
Die Sache mit der Unterschrift zur Einwilligung müsste von einem Anwalt geklärt werden, denn wir wissen ja nicht, wie bei Euch die Sorgerechtssituation ist.
Hallo zu Ihrer Frage kann ich Ihnen Folgendes Sagen und Raten .Erst mal nach schauen ob es das ganze Jahr zugelassen ist. Das Wohnmobil darf nur bewegt und genutzt werden wenn sich ihr Sohn in dem selben befindet.Sollte der Freund das Fahrzeug ohne ihren Sohn bewegen macht er sich der Steuerhinterziehung strafbar. Es sei den es wird damit Tanken ,Einkaufen , oder in eine Grage gefahren. Außerdem sollten Sie sich vergewissern ob für Ihr Sohn in dem Fahrzeug wenn er den in einem Rollstuhl sitzt auch eine entsprechende Sicherrung für den Rollstuhl vorhanden ist.Wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muß in der Zulassung eingetagen sein . Da es eine Technische Änderrung am Fahzeug ist und vom Tüv abgenommen sein muß. Außerdem sollten sie sich vergewissern, wer dieses Fahrzeug bewegt glaube kaum das es Ihre EX ist !! und dem Freund können sie das verbieten es sei den es liegt ein Notfall vor aber selbst dann wir er nicht mit dem Ding zum Artzt fahren,
hallo pasardi08,
grundsätzlich hat der gesetzgeber folgenden gedanken mit dieser regelung verfolgt: wer ein behindertes kind hat soll in den genuß einer kfz steuerbefreiung bekommen, wenn das fahrzeug für das wohl des kindes eingesetzt wird.(fahrten zur therapie, in die schule etc...)
hierbei ist es eigentlich unerheblich was für ein fahrzeug zugelassen wird, allerdings ist ein wohnmobil tatsächlich ein eher ungeeignetes fahrzeug für die täglichen erledigungen.
die zulassung darf von der zulassungsbehörde nur dann vorgenommen werden, wenn die unterschrift von beiden erziehungsberechtigten vorliegt. sollte dies nicht so geschehen sein, dann ist diese zulassung fehlerhaft.
näheres findest du hier:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=219
hier würde ich an deiner stelle die zulassungsbehörde aufsuchen und diesen sachverhalt klären.
genauso verhält es sich mit dem finanzamt, die steuervergünstigung ist nur dann zulässig, wenn die voraussetzungen auch erfüllt werden. wird das fahrzeug nicht für das kind eingesetzt, dann liegt eine fremdnutzung vor und die steuervergünstigung erfolgt zu unrecht.