Knöllchen, wenn das Schild zugeschneit und nicht erkennbar ist?
Hallo,
wäre es rechtens, wenn ein Parkverbotsschild so zugeschneit ist, dass es weder lesbar noch überhaupt erkennbar ist,dort ein Fahrzeug geparkt wird und man ein Knöllchen bekäme?
Bin mal auf Antworten gespannt..
Gruß
Br
http://www.dvr.de/site.aspx?url=html/presse/infodienst/641_30.htm
Wichtige Schilder, z.B. Stoppschild und Vorfahrt-achten Schild sind an ihrer geometrischen Form erkennbar ... da hast Du schlechte Karten, wenn's deshalb "kracht".
Bei Halteverbotsschildern (Parkverbotsschild gibt's seit den 1970er Jahren schon nicht mehr) .. siehe den von @Bestatter geposteten Link.
In diesem Fall gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz. Das Schild war nicht zu erkennen, also ist das Knöllchen nicht gerechtfertigt.
Aber Achtung: Wenn es hart auf hart kommt, sollten Beweise vorliegen. In diesem Fall müsste man wirklich die Straße fotographieren, welche ein solches Schild nicht erkennen lässt.
Vom Grundsatz her gilt aber immer noch §1 StVO. Ansonsten ist es situationsabhängig ob du hättest erkennen können, ob du dort parken darfst oder nicht (Ein- u Ausfahrten, Feuerwehrzufahrten, etc.). Die rechtliche Seite ist in solchen Fällen immer etwas schwierig.