Da sich das Fahrzeug auf einer Probefahrt befand, gehe ich davon aus, daß der Unfall polizeilich aufgenommen wurde.
Da der Unfallgegner schuld hat, springt in diesem Fall dessen Haftpflichtversicherung ein.
Im Versicherungsrecht wird nun mal nur der finanziell günstigste Wert ersetz. Das heißt, sofern der Sachschaden unter dem aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges(DAT/Schwacke) liegt, wird repariert. Liegt der Sachschaden über dem Zeitwert des Fahrzeuges, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Dann zahlt die Versicherung den Wert, den das Auto vor dem Unfall hatte. Und hier kann es sein, daß wegen 100 Euro doch noch repariert wird, obwohl es eben fast ein Totalschaden wäre.
In dem Fall auch prüfen ob evtl. in der eigenen Versicherung (Vollkasko) eine Neuwertentschädigung vorhanden ist.