Hohe Abschleppkosten
Mein schwiegervater hatte einen Unfall und der Wagen wurde von einem Autohaus abgeschleppt. Die Fahrstrecke betrug ca. 600-800m von einer Kreuzung zur anderen im Gewerbegebiet. Dafür berechnete er 130 plus 130 sonntagszuschlag plus MwSt. gesmt also über 300. Ich halte das für Sittenwidrig.
Wer weiß Mehr über die Preisgestaltung?
Finde ich zwar heftig aber nicht total überzogen.
Es spielt gar keine so große Rolle wieweit abgeschleppt wurde, da ein guter Teil der Zeit fürs auf- und abladen draufgeht.
Für die Mehrwertsteuer kannst Du das Unternehmen auch nicht verantwortlich machen.
Der Sonntagszuschlag ist auch nachvollziehbar.
Der Mitarbeiter saß vermutlich sauber gewaschen Zuhause auf dem Sofa als der Anruf kam.
Der mußte sich dann umziehen, zur Arbeit fahren, Dich abschleppen und hinterher wieder nach Hause.
Bis der da wieder geduscht auf dem Sofa sitzt dauert es eine Zeit.
Dafür 130,- Euro ist zwar viel aber nicht absolut unverschämt.
Off Topic: Klar muß der Abschlepper zwar die Mehrwertssteuer für den Staat einkassieren, aber warum auf sowas MwSt. erhoben wird, ist mir schon immer unklar gewesen. Was wird denn bitte beim Auto abschleppen mehr wert?
Naja, Ihr habt die Idioten gewählt, nun müßt Ihr auch mit den Konsequenzen klar kommen.
Und Umsatzsteuer passt doch wie die Faust aufs Auge.
Fahrzeug umgesezt = Umsatzsteuer
Sie können eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung über die Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannen-dienstunternehmer e.V. (www.iga-verein.de) anfordern.
Dazu bitte eine Kopie der Abschlepprechnung mailen oder faxen (Fax-Nr. 09407-3153) . Da es ortsübliche Preis-unterschiede gibt, aber 300,- Euro doch auf den ersten Blick sehr unüblich erscheinen, dürfte ein regulären Einsatzpreis von ca. 100,- bis 200,- Euro eher zutreffen.
Wenn Sie die Abschlepprechnung (wg. Abholung ihres Unfallwagens ?) bezahlen müssen, um z.B. Standgeldkosten zu vermeiden, unbedingt unter Vorbehalt der Rückforderung vermerken. Zudem muß nach der gesetzlichen Preisangabenverordnung (PAngV) die Preisliste am Abschleppwagen deutlich sichtbar (Beifahrerseite) aushängen, ebenso ggf. geforderte Standgeldkosten vor der Einfahrt zum Betriebsgelände.
Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer
www.iga-verein.de info@iga-verein.de