Herstellung einer überfahrt vor dem eigenen grundstück
antrag wurde beim bauverwaltungsamt zu düsseldorf gestellt mit der bitte auf gleichstellung da der direkte nachbar dies auch durfte.vom bauaufsichtsamt zu düsseldorf wurde dieser antrag mir mündlich gegenüber jetzt abgelehnt.was ist jetzt zu tun um doch die gehnemigung zu erhalten?
schriftlichen Bescheid abwarten - Widerspruch einlegen
ohne Verweiss aufs Grundgesetz. Der Anwalt braucht beim zweiten Widerspruch auch noch etwas Munition.
Oder Du gehst koruppte Wege.
MfG
Hier bist Du in einem Autoforum gelandet, nicht beim Bauamt.
Rechtliche Fragen sind eh besser in der Hand eines "Advocat" aufgehoben.
Abwarten bis der schriftliche Bescheid kommt.
Darin sollte sich eine Begründung finden, warum der Antrag abgelehnt wurde.
Bei Nichtgefallen der Begründung Widerspruch einlegen und einen Anwalt zu Rate ziehen.
btw: Die Auslegung von deiner Seite, "der Nachbar hat das auch" findet in der deutschen Bürokratie keine Anwendung. Ist also kein Argument für eine Behörde, den Antrag neu zu prüfen.