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Haben beide Schuld?

A
anon39237634
December 10, 2008

Leider deine aleinige Schuld...

P
peg39
December 10, 2008

Hallo,

ich bin gestern Rückwärts aus einer Parklücke zurückgesetzt zum Ausparken. Da es dort sehr eng ist, sich um einen Privatparkplatz von dem Zahnarzt bei dem ich war handelt und eine Autovermietung, gibt es dort ca. 6 Parkplätze nebeneinander, bei denen man stark einschlagen muss um Rückwärts nicht gegen die Wand zu fahren.
Hinter den Parkplätzen hat ein Auto quer geparkt (zwar so, dass es nicht direkt hinter den Autos stand aber so, dass man beim Rückwärts ausfahren Heck an Heck zusammenstößt) das ich nicht wahrgenommen habe (es war 17 Uhr und dunkel, das Auto hat zudem eine dunkle Wagenfarbe) und Rückwarts auf die Stoßstange des anderen gefahren bin. Die Stoßstange hat nun einen Riß. Da ich die Fahrerin nicht ausfindig machen konnte, habe ich ihr eine Karte von mir an den Wischer geklemmt und anschließend die Polizei angerufen, falls sie sich dort meldet. Eine Zeugin habe ich auch, die das gesehen hat und meinte das dort immer Autos stehen und die anderen damit behindern. Die Fahrerin rief mich eben an und läßt ihr Auto begutachten etc. Meine Frage ist nun, ist es ALLEINE MEINE SCHULD, oder trifft die Fahrerin auch eine Schuld wegen behinderung auf dem Parkplatz?
Vielen Dank für Ihre Antwort

M
MOAS
December 10, 2008

Auch wenn die Fahrerin Dich halb zugeparkt hat gibt Dir das nicht das Recht ihr in die Karre zu kacheln.
Wenn Du gegen ein unbewegliches Objekt fährst bist Du immer alleine Schuld.
Dein Recht wäre ggf. gewesen den Wagen abschleppen zu lassen um Dir das ausparken zu ermöglichen.

A
anon18010486
December 10, 2008

Melde den Schaden Deiner Versicherung mit genauer Darstellung! Aber leider denke ich "Moas" hat recht und Deine Versicherung wird für den Schaden zahlen. MfG rama

A
anon32625740
December 10, 2008

Nein!

Es hat nur Eine/Einer Schuld und zwar der, der ausgeparkt ist.

Man ist verpflichtet, sich vor dem Ausparken zu versichern, das kein Hindernis im Weg ist.

Sollte was rumstehen, was einen behindert, darf man es gegebenfalls entfernen lassen, man sollte aber nicht drauffahren.

Ist einfach so, sorry!

A
anon63303437
December 10, 2008

Zum Abschleppen bist Du nur dann berechtigt, wenn Du im Rettungseinsatz bist, wenn du Feuerwehrmann im Einsatz oder Arzt bist, nicht wenn Du vom Arzt kommst 😉)

M
MOAS
December 10, 2008

Hast ja Recht, aber die Möglichkeit des Abschleppens würde mir eher einfallen als einfach in den Eimer reinzukacheln.