Hallo "Lars01",
es wäre denkbar, dass dir meine Antwort auf deine Fragen nicht passen könnte, aber es ist nicht persönlich gemeint. Solltest du empfindlich sein, bitte nicht weiterlesen !
m.f.g.
Raucher
Nach 10.000 km / 6 Monaten fällt dir ein/auf, dass dieses Fahrzeug evtl. mehr Kilometer runter hat, als beim Kauf angegeben? Das ist reichlich spät!
Zitat: "Alles scheint extrem abgenutzt (Lenkrad, Türgriffe und Türen etc.)."
Ist dir das erst jetzt aufgefallen? War beim Kauf alles in Ordnung? Wenn nicht, warum hast du ein Fahrzeug in diesem Zustand überhaupt gekauft?
Sich an den Händler zu wenden, wäre eine Möglichkeit, aber nach 10.000 km gebe ich dir bei diesem Unterfangen keine/wenig Chancen. Der Händler kann u.a. nicht dafür garantieren, dass er nicht selbst getäuscht wurde, durch den ablesbaren Tachostand, das vorgelegte Scheckhecht u.s.w.
Das Gefühl des Vorbesitzers in allen Ehren, aber auch dem ist nicht unbedingt zu trauen, denn eine "Tachorevision" kostet heute ca. 100 und dauert keine 2 Minuten. Dazu kommt noch, dass auch der Vor-Vor-Besitzer diese Möglichkeit besessen hätte.
Ob ein Fahrzeug 100.000 km mehr gelaufen ist als auf dem Tacho steht, dass kann ein Gutachter definitiv feststellen, aber diese Angelegenheit wird dich sehr viel Geld kosten! Komplette Demontage des Motors und des Getriebes, vermessen ... mit anschliessender Remontage ... das wird dich im vierstelligen Bereich vor dem Komma kosten! Du gehst damit vorerst in "Vorkasse".
Mit diesem Gutachten, egal mit welchem Ergebnis, kannst du dich dann an den Händler wenden, der den "schwarzen Peter" an den Vorbesitzer weiter gibt, der dann an den ehemaligen Vorbesitzer.
Ganz im Ernst, nach 10.000 km wird er im Falle eines Falles den Wagen zurücknehmen, aber nur wenn er durch ein Gerichtsverfahren dazu gezwungen wird. Zusätzlich solltest du nicht ausser Acht lassen, dass er eine Wertminderung für "deine" Abnutzung erstreiten wird, die ebenfalls nicht gering ausfallen wird.
Ich könnte dir aus meinem Bekanntenkreis einige Dinge zum Thema berichten, die dir den Schweiß auf die Stirn treiben würde! Es gilt oftmals die Devise ..."im Zweifel für den Angeklagten". Ein Gutachten kann immer mit einem Gegengutachten angefochten werden, gerade in einem solchen Fall, denn die tatsächliche Kilometerleistung kann nur theoretisch und nicht zweifelsfrei ermittelt werden ... bitte niemals vergessen. Auf hoher See, vor Gericht und beim Autohändler sind wir alle in Gottes Hand!
Ich wünsche dir viel Glück, einen langen Atem und finanziellen Background ...
Nichts für ungut,
m.f.g.
Raucher