Über sein Privatgelände kann natürlich jeder Eigentümer selber betimmen wem er das abstellen von Fahrzeugen gestattet und wem nicht!
Da kann der Gesetzgeber nicht einfach sagen, auf Deinem Privatparkplatz mußt Du jedem Behinderten gestatten immer und zu jeder Zeit zu parken.
Würdest Du es z.B. toll finden, wenn Du Dir auf Deine eigenen Kosten vor Deinem Haus einen privaten Abstellplatz für Dein Auto angelegt hättest und ständig würden dort fremde Fahrzeuge parken, nur weil gleich neben Deinem Haus eine Apotheke ist?!?
Auch sonst gelten für Behinderte die Verkehrsregeln genau so wie für alle anderen Autofahrer.
Ausgenommen der verbindlich, schriftlich festgelegten Ausnahmen die wie Du schreibst auf dem Zettel stehen! (Die kenne ich leider nicht!)
Und wenn Du Dein Auto falsch parkst und es stellt an dem Platz wo es steht eine starke Behinderung oder Gefährdung dar,
dann kann und muß es vielleicht sogar abgeschleppt werden. ( z. B. Rettungswege zugeparkt, Gehweg zugeparkt, im Sichtwinkel oder in zweiter Reihe das Fahrzeug abgestellt, oder ein anderes Fahrzeug zugeparkt, usw.,usw.,.............!
MfG
rama