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Warum muss ich 170 euro abschleppkosten bezahlen

A
anon29137482
December 04, 2008

ich stand weder in einem parkverbot noch habe ich jemanden behindert

A
anon32625740
December 04, 2008

Wer hat denn abschleppen lassen, die Ordnungsmacht?

Die müssen doch sagen können, aus welchem Grund das Abschleppen ihrer Meinung nach notwendig war.

A
anon63303437
December 04, 2008

Das wird man Dir beim Ordnungsamt genau erklären. Manchmal sehen die eine Behinderung, die für andere gar nicht besteht. Aber wenn Du freundlich nachfragst, wird man Dir eine entsprechende Erklärung abgeben.
Es ist natürlich schwer aus der Ferne, ohne genauere Ortskenntnis eine Stellungnahme abzugeben.

VG
Tom

A
anon63303437
December 04, 2008

Vollkommen korrekt. Deswegen ist es ja auch angeraten, beim Ordnungsamt nachzufragen

A
anon18010486
December 04, 2008

Die werden immer heimtueckischer. Ich hab neulich auch mal einen Strafzettel bekommen und hab bislang echt keine Ahnung, warum. Bin mal gespannt, was in dem Brief stehen wird.

H
helga567
December 07, 2008

Nach meinem letzten Kenntnisstand muß ein "Besitzgestörter" die Kosten für das von ihm veranlasste Abschleppen eines fremden KFz erst mal (sofort) dem Abschleppunternehmer vorstrecken. Nachher kann er sich das Geld jedoch beim Verursacher wiederholen, also: Rechnung schreiben und wenn der nicht zahlt/nicht zahlen kann/nicht zahlen will, vor Gericht klagen...

Viel Spaß!

helga