Leistungssteigerung nur mit Teilegutachten?
A
A.Busch
October 06, 2020
Leistungssteigerung von 140 auf 190Ps ist bei meinem gekauften Auto nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Reicht hierfür ein TÜV Teilegutachten oder muss es eingetragen werden?
F
Fuxfan
October 07, 2020
Jede Veränderung der Motorleistung muss geprüft und eingetragen werden, das Gutachten dient als Grundlage für die Eintragung.
Ebenso ist die Versicherung zwingend über die Veränderung zu informieren; unterlässt man das, kann das im Schadensfall zu Regressforderungen oder aber Abzügen bei der TK/VK führen.
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/tuning-anbau-umbau/auto-und-motorrad-tuning/