Ab dem blauen Schild
(mit Haus,spielenden Personen,Auto)bis zur Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs gilt:
1.Schrittgeschwindigkeit ist das höchstzulässige Tempo
2.Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen,dürfen sie aber nicht unnötig behindern.
3.Kinder dürfen überall spielen,damit müssen Autofahrer auch rechnen.
4.das Parken ist nur auf besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt!!.Gibt es keine solchen Flächen,muss ausserhalb der beruhigten Zone ein Parkplatz gesucht werden.(Nur Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen erlaubt)
5.Beim Ausfahren aus der Zone ist man gegenüber allen anderen Fahrzeugen wartepflichtig.
Wenn du also nicht auf einer besonders gekennzeichneten Fläche geparkt hast wirst du wohl zahlen müssen.