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Wo ist festgelegt, das man den Originalfahrzeugschein mitführen muss?

A
anon56520576
November 25, 2008

Oder reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins aus? Wo genau kann man das nachlesen?

A
anon18010486
November 25, 2008

In der StVZO.

A
anon58550229
November 25, 2008

Kopie reicht NICHT aus; zwischenzeitlich könnte das Fahrzeug ja stillgelegt worden sein.

Es MUSS das Original mitgeführt werden. Steht wie bereits gesagt groß und breit in der StVZO

W
Walburga
November 28, 2008

Hast Du überhaubt einen Führerschein?Das haben wir vor 30 Jahren schon in der Fahrschule gelernt Gruß Walburga