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Leichtkradtfahrzeug von 45 auf 25 km/h gedrosselt.Fahrerlaubnisfrei .Kein Krankenfahrstuhl

U
Uwe57
October 15, 2018

Ich möchte mir einen Aixam 400 kaufen.
Der ist von 45 auf 25 km/h gedrosselt. Hat auch keinen Eintrag als So.Kfz.Krankenfahrstuhl, ist aber von 1996
und ich bin vor dem 01.041965 geboren. Meine Frage: Darf ich den ohne Fahrerlaubnis fahren?

F
Fuxfan
October 16, 2018

Meines Wissens nicht.
Führerscheinfrei zu fahren sind m.W. ausschließlich Mofas (einspurig, einsitzig, 25 km/h-Begrenzung) und zweispurig nur Fahrzeuge, die als Krankenfahrstuhl zugelassen sind.
Der genannte Aixam 400 erfüllt das nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtfahrzeug

Frag aber am besten mal beim zuständigen Verkehrsamt/Führerscheinstelle nach, ob das noch stimmt.

U
uwe.wiltschka
January 24, 2019

Seit dem 28.12.2016 sind zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder fahrerlaubnisfrei, wenn sie nicht schneller als 25 km/h sind.

Also auch die APE50, wenn sie einen Kleinkraftrad-Betriebserlaubnis mit 25 km/h bbH hat. Oder die neuen Elektrokabinenroller, wenn die dreirädrig und nicht schneller als 25 km/h sind.

§ 4 Abs. 1 Nr 1b FeV!