Auto vor einem Monat repariert und nun kein TÜV?
Ich möchte mal kurz meine Situation schildern:
Hab vor etwas mehr als einem Monat mein Wagen in die Werkstatt gebracht für den Reifenwechsel. Dort hat diese festgestellt das der Wagen Öl verliert und diverse andere Sachen gemacht werden müssen. Kostenpunkt: ca. 1000,00€.
Also Wagen da gelassen und nach einer Woche in etwa abgeholt. Rechnung: 1700,00€. Begründung: Es musste doch einiges mehr gemacht werden (keine Absprache). Zähne zusammengebissen und bezahlt. Keine Aufklärung es wäre nun alles i.O.
Heute beim TÜV gewesen, nicht durchgekommen. Grund:
Bremspedal Oberfläche nicht rutschsicher
Motormanagement-/ Abgasreinigungssysstem (Otto) nicht i.O.
CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O.
Umweltbelastung: Motor undicht - Ölverlust mit Abtropfen
Meine Frage: Wenn der Wagen doch in der Werkstatt war und alles überprüft haben (in einem Zeitraum von etwas mehr als einer Woche) hätte der Wagen ja durchkommen müssen. Wie soll ich das Thema mit der Werkstatt aufgreifen? Ich gehen doch davon aus das Sie Ihre Arbeit richtig machen? Habe ich irgendwelche Ansprüche?
Da sind eine Reihe Fragen offen:
Welches Auto, Baujahr, Km-Stand...
Wenn das Auto nur wegen Reifen in die Werkstatt kam, heißt das noch nicht: Muss TÜV bestehen...
70% höhere Rechnung als im KV genannt ohne Absprache ist unzulässig, auch wenn die Arbeiten notwendig waren. Was sind "diverse andere Sachen?" Bis 20% darf der KV überschritten werden; wird es teurer, ist der Auftraggeber zu informieren.
Die nicht beauftragten und genehmigten Zusatzarbeiten darf die Werkstatt nicht berechnen! Da du sie aber bezahlt hast (gab es einen Vermerk "unter Vorbehalt?"), hast du sie anerkannt. Wird schwierig, da eine Erstattung zu bekommen.Wenn die Werkstatt keinen Auftrag in Richtung TÜV hatte, wurden nur die notwendigen Arbeiten gemacht. Motor/Abgas offenbar nicht, wenn nicht beauftragt. Also wurde auch eben nicht "alles überprüft."
Auf die fehlende bzw. abgenutzte Pedalkappe hätte man dich aufmerksam machen müssen.
- Die noch bestehende Ölundichtigkeit musst du reklamieren und auf Abhilfe auf Gewährleistung bestehen, denn das wurde offensichtlich mangelhaft erledigt.
https://www.autozeitung.de/kostenvoranschlag-werkstatt-180680.html#
https://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/aerger-mit-der-werkstatt-wenn-die-rechnung-zu-hoch-ist/6700346.html?ticket=ST-1178688-kr7j15ddNnzmQrq6kUl4-ap6