Bei der Klausel “Gekauft wie gesehen” handelt es sich nicht um einen vollständigen Ausschluss der Gewährleistung!
Wird ein Auto “gekauft wie gesehen”, so wird lediglich die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung des Fahrzeuges ohne Sachverständigen erkennen konnte. Ob der Käufer das Fahrzeug tatsächlich auf offensichtliche Mängel untersucht hat, spielt keine Rolle.
Versteckte Mängel werden von der Vereinbarung “Gekauft wie gesehen” dagegen nicht erfasst. Nach der Rechtsprechung liegt ein verstecktet Mangel vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer den Mangel durch eine eigene Untersuchung nicht erkennen kann.
Rechtsfolge: Bei einem versteckten Mangel kann sich der Käufer auf sämtliche Gewährleistungsrechte berufen, wenn ein genereller Gewährleistungsausschluss nicht ausdrücklich vereinbart wurde!
Ist der generelle Gewährleistungsausschluss gemacht worden ?
Wenn ja dann sollte man keine Panik schieben und dieser Ausschluss ist dann auch rechtskräftig.
Ausser der Käufer kann noch die arglistige Täuschung vorwerfen
Hat er vorher Bescheid gegeben das Reparaturen durchgeführt werden ?
Dann ist es sein Problem. Ohne vorherige Absprache kann er auf den Kosten sitzenbleiben.
Auch als Privatverkäufer habe ich die Nachbesserungspflicht wenn bei dem Vertrag die generelle Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde.
Ich würde hier einen Anwalt zur Rate ziehen.