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Gewährleistung Privater Autoverkauf

S
sliver
February 07, 2018

Hallo zusammen,

kurz zusammengefasst:
Ich habe vor ca. 2 Monaten einen VW Phaeton verkauft bei dem alles technisch in Ordnung war.
Käufer hat sich bei der Besichtigung und der Probefahrt natürlich davon überzeugt.
Nun kam nach einigen Wochen ein Brief von seinem Anwalt mit einer Rechnung über ca. 3.200€
Es wurden Fensterheber, Lüftermotoren, Ventileinheit, etc. getauscht.
Ich habe in den Kaufvertrag wie "besichtigt gekauft" geschrieben.
Die Frage ist nun inwieweit mich der Käufer rechtlich belangen kann

Hoffe Ihr könnt mir hier eine Antwort geben.

LG

T
Tilly0007
February 07, 2018

Bei der Klausel “Gekauft wie gesehen” handelt es sich nicht um einen vollständigen Ausschluss der Gewährleistung!

Wird ein Auto “gekauft wie gesehen”, so wird lediglich die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung des Fahrzeuges ohne Sachverständigen erkennen konnte. Ob der Käufer das Fahrzeug tatsächlich auf offensichtliche Mängel untersucht hat, spielt keine Rolle.

Versteckte Mängel werden von der Vereinbarung “Gekauft wie gesehen” dagegen nicht erfasst. Nach der Rechtsprechung liegt ein verstecktet Mangel vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer den Mangel durch eine eigene Untersuchung nicht erkennen kann.

Rechtsfolge: Bei einem versteckten Mangel kann sich der Käufer auf sämtliche Gewährleistungsrechte berufen, wenn ein genereller Gewährleistungsausschluss nicht ausdrücklich vereinbart wurde!

Ist der generelle Gewährleistungsausschluss gemacht worden ?
Wenn ja dann sollte man keine Panik schieben und dieser Ausschluss ist dann auch rechtskräftig.

Ausser der Käufer kann noch die arglistige Täuschung vorwerfen

Hat er vorher Bescheid gegeben das Reparaturen durchgeführt werden ?

Dann ist es sein Problem. Ohne vorherige Absprache kann er auf den Kosten sitzenbleiben.

Auch als Privatverkäufer habe ich die Nachbesserungspflicht wenn bei dem Vertrag die generelle Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde.

Ich würde hier einen Anwalt zur Rate ziehen.

S
sliver
February 07, 2018

Hallo Tilly0007,

ein genereller Gewährleistungsausschluss ist nicht gemacht worden.
Diese Fehler ( Fensterheber, Rücklicht, Lüfter, etc. ) sind aber für mich offensichtliche Mängel bei denen man
keinen Sachverständiger braucht.

Er hat eben vorher nicht Bescheid gegeben und einfach die Reparaturen durchführen lassen ohne mein Wissen

LG

T
Tilly0007
February 07, 2018

Ist kein Kaufvertrag aus dem Netz gedruckt worden sondern tatsächlich nur handschriftlich ?

Ohne generellen Ausschluss kann es dennoch zu Problemen kommen.

Einmal mit Anwalt sprechen.

S
sliver
February 07, 2018

Der Kaufvertrag war schon aus dem Internet.

https://www.uniqa.at/versicherung/cms/mediacms/kfz_kaufvertrag.pdf

Aber eben kein genereller Ausschluss

O
opelfan
February 09, 2018

Hallo,

das muss aber ein komischer Anwalt sein.
Laut § 434 BGB ff ( Sachmangelhaftung ) muss der Käufer dem Verkäufer die Chance zur Reparatur geben.
Da er den Mangel selbst beseitigt hat, ist die Beweislage nicht mehr vorhanden.
Das nennt sich auch Lieferantenkette, usw.. Immer erst da reklamieren wo gekauft. Da das nicht geschehen ist, hast Du auch nichts zu befürchten.
Nimm Dir einen Anwalt, der ebenfalls ein Schreiben aufsetzt und Du hast Ruhe.