12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Abzocke

M
manching14
November 17, 2008

Mein Auto wurde vor einer Disco (angeblich Privatgrundstück) abgschleppt. Es wurde weder eine Zufahrt noch ein Rettungsweg blockiert. Abschleppkosten 298,- Euro !!!
Sind diese hohen Abschleppkosten rechtlich überhaupt zu erklären, oder kann jeder Abschleppdienst seine Preise nach seinen Vorstellungen festlegen. Da in meinem Fall
nicht offensichtlich was, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt (weder Beschilderung an der Straße bzw. kein eingezäunter Bereich)wundere ich mich über das sofortige Abschleppen ohne Not.
Da ich eine VK-Rechtsschutz mit 250,- Euro SB haben lohnt es sich für mich leider nicht den Fall vor Gericht zu bringen.
Ich finde das ganze nur eine richtige ABZOCKE.
Kann man die hohen Kosten evtl. doch einklagen ?

A
anon99265445
November 17, 2008

Die Kosten sind allerdings saftig und wenn es wirklich strittg ist, führt kein Weg an einer Rechtsberatung vorbei.

LG!

A
anon18010486
November 18, 2008

Vor einigen Tagen kam eine TV- Sendung zu genau diesem Thema. Mit etlichen Beispielen!
Scheinbar machen an immer mehr Orten in Deutschland, Abschleppunternehmen mit Grundstückseigentümern gemeinsame Sache und schleppen ab was das Zeug hält.
Die Polizei ist machtlos!
Die Kosten fürs Abschleppen werden zwar sehr, sehr hoch angesetzt, sind aber kein Wucher und kaum angreifbar.
MfG
rama

A
anon63303437
November 17, 2008

Da ich die Örtlichkeiten nicht kenne, kann ich auch nicht beurteilen, ob das Abschleppen grundsätzlich notwendig war und die Kosten berechtigt sind.
Aber wenn Du VK-Rechtschutz hast, kannst Du bei den meisten Rechtschutzversicherern eine kostenlose telefonische Rechtsberatung einholen. Da bekommst Du mit Sicherheit eine kompetente Beratung. Einfach Deine Rechtschutzversicherung anrufen und mit der Rechtsberatung verbinden lassen.

A
anon61273671
November 17, 2008

Wenn Dich aus Frackigkeit jemand abschleppen lässt, dann würd ich aus Frackigkeit den Betrag wieder einfordern...

Und wenn Dich jemand von einem Privatgrundstück ohne Not abschleppen lässt, dann hat er auch für gewöhnlich zuerst einmal die Kosten dafür zu tragen..

Gruß
Br