Guten Tag liebes Plenum,
ich hätte eine Frage zum Rücktritt meines Kaufvertrages zu einem Neufahrzeug.
Ich habe in den vergangen Wochen ein neuen Lada Urban 5-Türer gekauft. In der Anzeige ausgeschrieben und im Kaufvertrag verankert, ist eine Anhängekupplung für dieses Fahrzeug, mit der es auch ausgeliefert wurde.
Wegen Problemen beim Importeur/Hersteller fehlt jedoch jegliche Eintragung der Anhänge/- Stützlasst im CoC-Papier und auch im Fahrzeugschein. Laut Händler (und auch eigener Recherche) wird es in absehbarer Zeit keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller (in Russland) geben, wodurch ich mein Fahreug nicht mit einer Anhängerkupplung betreibern werde dürfen.
Meiner und auch der Ansicht des Händlers nach, ein erheblicher Mangel.
Er hat mir den Rücktritt angeboten. (Insgesamt netter zuvorkommender Händler).
Mein Problem ist jetzt aber, dass ich bis der Fehler aufgefallen ist, eine LPG-Anlage hab einbauen lassen ( Kosten 2850 plus Transportkosten ). Das Fahrzeug wurde nur mit dem Änger transportiert und die Gasanlage kurz eingefahren.
Meine Frage ist nun, ist der Händler verpflichtet a) Mein Fahrzeug immernoch zurückzunehmen? b) Muss er diesen wertsteigernden Umbau ebenfalls bezahlen?
Weil ich werde das Fahrzeug ja nicht zum alten Preis abgeben und einfach die 3000 Euro abschreiben...
Ich weiß grundsätzlich Rücktritt nur bei Originalzustand... da mir der Mangel aber da noch nicht bekannt war, weiß ich nicht wie jetzt die Rechtslage ist..
Was meint ihr dazu? Lieben Dank schonmal.
LG Michel


























