Mit den Fahrzeugpapieren (Teil I und II), einem Kaufvertrag und einer
Bestätigung Deiner Versicherung (früher hieß das Versicherungsdoppel-
karte) kannst Du das Auto auf Deinen Namen anmelden. Es muß nicht
vorher abgemeldet sein. Es ist natürlich besser, wenn Du die alten
Nummernschilder zwecks Entwertung mitbringen kannst, Bedingung
ist das aber nicht - Du bekommst sowieso neue Schilder .