Es ist so.
So einigen.
Nichts.
Der Hersteller ist gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche Kosten zur Mängelbeseitigung zu übernehmen. Da ein Ersatzfahrzeug nicht zur Mängelbeseitigung führt, gibt es auch keinen Rechtsanspruch dafür.
Man kann fragen, ob es kulanter Weise einen kostenlosen oder im Mietpreis reduzierten Werkstattersatzwagen gibt. Das wäre dann eine Sache, die die Werkstatt aus ihrer eigenen Kasse machen würde und als eine Bitte formuliert werden sollte, um überhaupt eine Chance zu haben. Manchmal klappt es.