Hallo zusammen,
ich möchte mein Auto an einen gewerblichen Händler verkaufen. Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Gutachten wurde bei der Werkstatt erstellt und diese ist somit auch in Kenntnis davon (zumal diese ja auch für den Wagen geboten hat (Restwertbörse)).
Nun möchte ich mich absichern, dass alles glatt läuft und ich nach dem Verkauf nicht mit irgendwelchen Ansprüchen der Werkstatt konfrontiert werde.
Wie sollte ich Euer Meinung nach vorgehen?
Reicht es wenn der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen im Vertrag steht?
Wie sollte ich Eurer Meinung das mit der Bezahlung regeln?
Den Wagen werde ich wohl vorher sicherheitshalber abmelden. Muss die Zulassungstelle trotzdem über den bevorstehenden Verkauf informiert werden?
Das Auto steht auf dem Hof der Werkstatt, jedoch habe ich noch die Papiere.
Da es das erste Mal ist, bin ich ein wenig unsicher zumal ich auch verschiedene Sachen im Netz gelesen habe, so dass mir die Haare zu Berge stehen.
Ich bin für jeden sachdienliche(n) Tipp/ Hilfe dankbar.
Jonas


























