Kann die lebensgefährtin vom verstorbenen partner den pkw einfach abmelden?
abmeldung-ohne die anderen hinterbliebenen zu fragen???
siehe sohn des verstorbenen????
wenn sie mit dem totenschein zur zulassungsstelle geht, ist das möglich und auch rechtens. immerhin ist der halter ja verstorben. sonst könnte ja auch kommen wer wollen, und mit dem fahrzeug einen verstoß nach dem anderen begehen, und der halter würde sich nur schwer dazu äußern können.
anders sieht es natürlich bei vermögenswerten und konten aus. da entscheidet ja das testament. aber so einfache dinge, wie strom, gas, fahrzeug oder telefon abmelden, bedarf keiner bevollmächtigten person. gibt ja auch viele, bei denen keine angehörigen mehr auffindbar sind, und bei denen das auch einfach jemand vom amt macht.
zuerst einmal vielen für die antwort.
hätte es vielleicht etwas detailierter schreiben müssen....bin bissl "durch den wind"...
- Es gab noch keine sterbeurkunde.
- er ist erst vorgesten abend verstorben...
- Obwohl sie wußte,das der sohn vom verstorbenen vati das auto weiterfahren möchte????
- liebe grüße reginag3100
trotzdem müsste der wagen ja umgemeldet werden.
ist ja nicht so, dass sich der gute nur die papiere und schlüssel schnappt, und weiterfährt.
hallo,
nein um gottes willen,mein sohn wollte sich nicht das auto einfach schnappen und weiterfahren......
na klar wollte er es ummelden,aber er mußte es ja wenigstens verstehen,das sein vati verstorben ist.vorgestern abend verstarb er und den nächsten früh hat sie das auto einfach abgemeldet....
das auto hätte auch keinen gestört denn es stand auf den grunstück.
es geht meinem sohn ja (logischerweise)nicht um den wert des autos (alter vw)- es geht darum das es der wagen von vati war.
mein sohn hat einen eigenes auto,calibra getunt.
bekomme ich nochmal ne antwort???
ich nerv bestimmt
aber mein sohn leidet sehr darunter.
war eine top vater - sohn - verbindung
Mir scheint, es geht hier um Pietät, Anstand und Moral.
Nichts dergleichen lässt sich einklagen.
Grüße und Beileid
Stefan
Liebe Regina,
Rechtlich - ja, die lebensgefährtin kann und darf den PKW des Verstorbenen abmelden!
Allerdings verstehe ich euer Problem nicht so ganz.
Warum hätte sie Ihn oder jemand anderen Fragen sollen?
Wenn er es in Zukunft selbst behalten will hätte er es doch so oder so abmelden und auf seinen Namen neu anmelden müssen.
Durch die Abmeldung löst sich der Wagen doch nicht in Luft auf.
Das Auto bleibt Ihm doch erhalten - außer das Testament sagt etwas anderes.
Die Neuanmeldung auf seinen Namen kann er doch jetzt auch problemlos durchführen.
Durch die Abmeldung ändert sich für Ihn de facto nichts!
Oder geht es da eher um gewisse Eifersüchteleien, so nach dem Motto "Wie kann sie es wagen....!" ????
Sollte das der Fall sein, so solltet Ihr versuchen das zu vermeiden, denn letztendlich hat sich der Vater diese Frau selbst ausgesucht!
Vielleicht ist es eben Ihr Weg mit dem Verlust Ihres Partners umzugehen in dem sie sich den Aufgaben stellt und alles notwendige regelt?
Fangt doch bitte um Himmels willen wegen solcher Kleinigkeiten keinen Krieg an, - das würde dem Andenken des Vaters nicht gerecht!
Blecky
Menschen reagieren und agieren in Streßsituationen sehr unterschiedlich und manchmal sicher auch merkwürdig.
Solche Überreaktionen, zu meinen, alles gleich und sofort nach dem Tod eines geliebten Menschen in seinem Namen regeln zu müssen, ist eine Art Flucht in die Arbeit und in den Streß um keine Zeit zu haben über den Tod des Verstorbenen Menschen nachdenken zu müssen.
Das da ein Fahrzeug abgemeldet wird, Versicherungen vorschnell gekündigt werden, Zeitungs Abo und Strom + Gas gekündigt wird, Mitteilungen an alle möglichen und unmögliche Stellen Tel. oder per Post gegeben werden, ist zwar für viele nicht verständlich, aber für den Betroffenen eine Notwendigkeit.
Großzügigkeit,Toleranz und Verständnis sind da gefragt.
Legt nicht alles und jedes auf eine Goldwaage,ändern könnt Ihr nichts mehr, denn es ist schon geschehen.
Unterstellt nicht jemanden nur weil Ihr ihn nicht versteht und sein Handeln Euch unmöglich erscheint, etwas schlechtes, er oder besser sie, meinte es vielleicht nur gut.
Ich hoffe für Euch, ihr geht sachlich und höflich miteinander um und denkt daran, wie würde der Verstorbene zu einem Streit oder wie mein Vorredner schrieb - "Kleinkrieg", stehen.
Ich wünsche Euch alles was möglich ist um vieles etwas leichter und lockerer zu sehen.
MfG
rama
Hervorragend auf den Punkt gebracht!
guten abend,
zuerst vielen dank für eure antworten und anteilnahme.
mein sohn (22)kam halt den nächsten tag darauf nachhause (nachdem er und ich vati (56)besuchen wollten in der universisäts klinik leipzig und der arzt uns mitteilte,das vati vor 20 min verstorben ist....)und sah halt nur vatis auto ohne nummerschilder auf dem grundstück stehen....
jetzt ist bissl zeit vergangen und der schock löst sich langsam...
er meldet das auto auch wieder an.(sie haben ja auch oft die autos getauscht)
nein, im testament steht das auto nicht, (wäre auch kein wert da vom auto)..er war blos so traurig und enttäuscht....
und keine bedenken!!!!!!! es gibt keinen streit.
vielleicht mußte sich die lebensgefährtin wirklich irgendwie abreagieren...
mir tat in diesem moment halt nur mein sohn wahnsinnig leid,weil er so an seinem vati hing.
ich übrigens auch,wir waren 18 jahre verheiratet und hatten alle!!!!(auch lebensgefährtin) ein top-verhältnis.
liebe grüße regina